Wandern für Kinderrechte
„Wandern für die Kinderrechte“ ist eine Aktion der Kreisjugendförderung Rhein-Hunsrück aus dem Jahr 2021. Die Idee ist, die Menschen im Landkreis in Bewegung zu bringen und einmal um den Rhein-Hunsrück-Kreis zu wandern. Hier leben wir alle, hier ist es schön und hier kennen wir uns aus.
Die Kreisgrenze umfasst circa 230 km. Diese Strecke haben wir in 25 Etappen zwischen 5 bis 14 km unterteilt. So ist für jede und jeden eine passende Wegstrecke dabei. Nachdem mit der Initiative „Land in Bewegung“ 25 Wanderstrecken entlang der gesamten Kreisgrenze entstanden sind, haben sich unterschiedliche Gruppierungen auf den Weg gemacht um Strecken zu erkunden und zu beschreiben.
Dabei gab es unterschiedliche Arten, wie auf Kinderrechte aufmerksam gemacht worden ist.
Was passiert?
In diesem Jahr wurde das Projekt „Wandern für Kinderrechte“ ausgebaut. Mithilfe von ehrgeizigen Wanderern haben wir es geschafft alle 25 Wegetappen zu beschreiben. Durch die Förderung des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz im Rahmen der rheinland-pfälzischen "Woche der Kinderrechte" ist die Wanderbroschüre entstanden.
In dieser Wanderbroschüre sind zum eine alle 25 Wanderetappen aufgeführt und zum anderen gibt es in der zweiten Kategorie einiges an Informationen über die Kinderrechte.
Mithilfe der Broschüre können sich Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene auf den Weg machen, um auf Kinderrechte in unterschiedlicher Art und Weise aufmerksam zu machen. Das pädagogische Mittel des Wanderns kann ganz vielfältig für die Kinderrechte und für starke Kinder im Rhein-Hunsrück-Kreis eingesetzt werden.
Macht euch auf den Weg, wandert los, steht für eure Rechte ein und macht sie bekannt. Dazu könnt ihr alles nutzen, was euch einfällt!
Plakate, Trillerpfeifen, Fahnen – der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.
Was sind Kinderrechte?
Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) die UN-Konvention über die Rechte des Kindes.
Erstmals erhielten damit alle Kinder der Welt Rechte – z.B. auf Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung.
Die Vereinten Nationen sind ein Zusammenschluss fast aller Länder der Welt. Deren Ziel ist, über aktuelle Themen in der Welt zu sprechen und gemeinsame Lösungen zu finden.
In den UN-Kinderrechten sind weltweit gültige Grundwerte im Umgang mit Kindern festgehalten.
Diese gelten für alle Kinder, unabhängig von sozialen, kulturellen, ethnischen oder religiösen Unterschieden.
Damit werden Kinder von den Politiker*innen der Länder als eigenständige Persönlichkeiten angesehen, die eine eigene Meinung haben und diese auch äußern dürfen. Das war vorher nicht überall so.
Fast alle Staaten auf der Welt haben die UN-Kinderrechte-Konvention ratifiziert, also rechtsgültig bestätigt. Dadurch sagen sie: „Wir wollen uns an die Kinderrechte halten und dafür sorgen, dass sie in unserem Land gelten“.
Zu den Kinderrechten gehören zum Beispiel:
- Das Recht auf Gleichheit, Artikel 2
Kein Kind darf benachteiligt werden, alle Kinder haben die gleichen Rechte. - Das Recht auf elterliche Fürsorge, Artikel 7, 9, 10, 18, 20 & 27
Alle Kinder sollen Zeit mit ihren Eltern verbringen können und Eltern haben das Recht und die Pflicht ihre Kinder fürsorglich zu erziehen. Wenn sie dabei Hilfe benötigen, unterstützt sie der Staat. - Das Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung, Artikel 12 und 13
Alle Kinder sollen bei Fragen, die sie betreffen, mitbestimmen können und sagen, was sie denken. - Das Recht auf Schutz vor Gewalt, Artikel 19, 32, 34
Alle Kinder sollen aufwachsen können, ohne dass ihnen ein Schaden zugefügt wird. Sie sollen beschützt werden. - Das Recht auf Gesundheit, Artikel 24
Alle Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden. - Das Recht auf Bildung, Artikel 28
Alle Kinder sollen zur Schule gehen und Lernen können. Der Schulbesuch in der Grundschule darf überall auf der Welt kein Geld kosten. - Das Recht auf Spiel und Freizeit, Artikel 31
Alle Kinder haben das Recht auf freie, nicht verplante Zeit. Sie sollen sich entspannen und spielen können.
Die Kinderrechte sind also besondere Rechte für alle Menschen unter 18 Jahren.
Sie sind wichtig.
Wanderetappen
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Wanderberichte
Alle engagierten Wanderer dürfen der Kreisjugendförderung gerne Ihre Erfahrungen und Entdeckungen bei den Erkundungen im Rhein-Hunsrück-Kreis zukommen lassen.
Wir freuen uns auf weitere spannende Berichte.
Eine engagierte Wandersfrau hat bereits einen kurzen Wanderbericht verfasst.
Ansprechpersonen und Auftaktveranstaltung
Wenn du mehr über die Kinderrechte erfahren möchtest oder berichten möchtest, wie du deine Kinderrechte im Alltag erlebst, wende dich gerne an die Kreisjugendförderung Rhein-Hunsrück-Kreis.
Ebenfalls kannst du weitere Informationen zu der Aktion „Wandern für die Kinderrechte“ bei der Kreisjugendförderung erhalten.
Dort erwarten dich Kerstn Stein und Dagmar Petri, E-Mail kinderrechte@rheinhunsruek.de
Auftaktveranstaltung
Am 24. September 2022 findet ab 13 Uhr die Auftaktveranstaltung zur Projektreihe Starke KinderRechte im Rhein-Hunsrück-Kreis statt.
Dazu lädt die Kreisjugendförderung alle interessierten Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene, sowie Ehren- und Hauptamtliche in der Jugendarbeit in das ProWinz-Kino nach Simmern ein.
Hier werden wir zum ersten Mal auch die Wanderbroschüre vorstellen.