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Stipendien für Medizinstudierende

Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger ist ein primäres Anliegen des Rhein-Hunsrück-Kreises. Der Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises hat daher Maßnahmen beschlossen, die dabei helfen, dieses Ziel zu verwirklichen. Erstmals zum Wintersemester 2022/2023 hat der Landkreis fünf Stipendien vergeben. Jährlich sollen bis zu fünf Stipendien pro Jahr vergeben werden, um Studierenden das Studium der Humanmedizin zu ermöglichen und eine Bindung der Studierenden und Absolventen an den Rhein-Hunsrück-Kreis zu verstärken.

Das Stipendienprogramm richtet sich an Medizinstudierende, die später ihre Facharztweiterbildung in Innerer oder Allgemeinmedizin, in Kinder- und Jugendheilkunde oder im Fachgebiet Öffentliches Gesundheitswesen im Rhein-Hunsrück-Kreis absolvieren möchten und zu einer langfristigen beruflichen Betätigung im Anschluss an ihre Ausbildung im Rhein-Hunsrück-Kreis bereit sind.

Zum Jahr 2024 erfolgt die nächste Bewerbungsrunde. Die Ausschreibung dazu wird voraussichtlich in der 2. Oktoberhälfte 2023 erfolgen.

Was beinhaltet das Medizinstipendium des Rhein-Hunsrück-Kreises?

Die Studienförderung wird als grundsätzlich nicht zurückzahlbarer Zuschuss gewährt. Das monatliche Stipendium beträgt bis zum erfolgreichen Abschluss des Ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung (Physikum) monatlich 1.000 € und wird bis zum Erreichen des Physikums für maximal 24 Monate gezahlt. Nach erfolgreicher Ableistung des Ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung erhöht sich die Förderung ab dem auf den Zugang des Nachweises über die bestandene Prüfung beim Stipendiengeber folgenden Monat auf 1.200 € monatlich. Die Gesamtzeit der Förderung beträgt maximal 72 Monate und endet spätestens mit Bestehen des Dritten Abschnitts der ärztlichen Prüfung. Das Stipendium wird erstmals mit Beginn des auf den Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung folgenden Semesters ausgezahlt, sofern der Stipendiat / die Stipendiatin (m/w/d) im Studienfach Medizin mit einem Studienplatz eingeschrieben ist.

Wer kann sich für das Stipendium bewerben?

Antragsberechtigt sind Studierende, die

  • an einer deutschen Universität für ein Studium der Fachrichtung Humanmedizin eingeschrieben sind oder an einer anderen Universität, deren Abschluss die Approbation als Ärtzin/Arzt in Deutschland zulässt, und
  • uneingeschränkt in Deutschland leben und als Ärztin/Arzt arbeiten dürften.

Welche Verpflichtungen gehen die Stipendiaten ein?

Die Stipendiatin, der Stipendiat (m/w/d) verpflichtet sich, die Facharztausbildung in innerer oder Allgemeinmedizin, in Kinder- und Jugendheilkunde oder im Fachgebiet Öffentliches Gesundheitswesen spätestens sechs Monate nach Abschluss des Studiums im Rhein-Hunsrück-Kreis oder nach Absprache mit dem Stipendiengeber in den umliegenden Gebietskörperschaften zu absolvieren. Ferner verpflichtet sich der Stipendiat/die Stipendiatin, nach der erfolgreichen Weiterbildung binnen sechs Monaten für einen Zeitraum von mindestens weiteren 5 Jahren im Rhein-Hunsrück-Kreis als angestellte oder niedergelassene Ärztin / als angestellter oder niedergelassener Arzt oder als Ärztin/Arzt im Öffentlichen Gesundheitswesen tätig zu werden. Für den Fall, dass die Facharztausbildung in einer Gebietskörperschaft außerhalb des Rhein-Hunsrück-Kreises absolviert wird, verlängert sich die Tätigkeitszeit im Rhein-Hunsrück-Kreis auf 10 Jahre.

Bewerbung und Auswahlverfahren

Die Bewerbungsrunde für die Vergabe von 5 Stipendien an Medizinstudierende für das Jahr 2023 ist abgeschlossen. In der 2. Oktoberhälfte 2023 beginnt eine neue Bewerbungsrunde für das Jahr 2024.

Hierüber werden wir im Wesentlichen über die Presse und an dieser Stelle informieren. Falls Sie jetzt bereits Interesse daran haben, über die Veröffentlichung der Ausschreibung 2024 informiert zu werden, können Sie uns einen Hinweis an den genannten Kontakt geben.

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