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Schülerbeförderung

Die Schülerbeförderung erfolgt im Rhein-Hunsrück-Kreis bis auf wenige Ausnahmen im öffentlichen PersonenNahVerkehr (ÖPNV). Mehr Informationen erhalten Sie in den folgenden Themenfeldern.

Deutschlandticket in der Schülerbeförderung

Seit dem 01. Mai 2023 stellt der Rhein-Hunsrück-Kreis allen Schülerinnen und Schülern, die eine Schule im Gebiet des Landkreises besuchen und einen Anspruch auf eine Fahrkarte haben, ein Deutschlandticket zur Verfügung. Dieses wurde im vergangenen Schuljahr in Papierform durch die Schulen ausgegeben.

Zum Schuljahreswechsel werden die Deutschlandtickets nun als Chipkarte oder als Handy-Ticket ausgegeben. Hierzu wurden die Erziehungsberechtigten durch die Kreisverwaltung angeschrieben und konnten das gewünschte Ausgabeformat wählen. Wurde der Kreisverwaltung kein bevorzugtes Ausgabeformat mitgeteilt, erhalten die Schülerinnen und Schüler automatisch eine Chipkarte.

Allgemeine Informationen zum Deutschlandticket

Beim Deutschlandticket handelt es sich um ein Abo, das für die Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf eine Fahrkarte durch die Kreisverwaltung abgeschlossen wird.

Bei Änderungen der persönlichen Daten (z.B. der Wohnsitz bei Umzug) oder bei einem Schulwechsel ist unverzüglich Kontakt mit der Kreisverwaltung aufzunehmen. Werden Änderungen der Kreisverwaltung nicht zeitnah mitgeteilt, haften die Erziehungsberechtigten für entstehende Kosten.

Ausgabe der Deutschlandtickets als Chipkarte

Die Kreisverwaltung beschafft die Chipkarten aktuell beim Verkehrsunternehmen koveb (Koblenzer Verkehrsbetriebe). Die Ausgabe der Chipkarten erfolgt zum Schuljahresbeginn durch die Schulen. Die Chipkarten haben eine Gültigkeit von fünf Jahren. Unabhängig davon ist bei Änderungen der persönlichen Daten (z.B. der Wohnsitz bei Umzug) oder bei einem Schulwechsel unverzüglich Kontakt mit der Kreisverwaltung aufzunehmen.

Bei Verlust ist die Chipkarte auf eigene Kosten selbst bei koveb zu beantragen. Die Ausstellungsgebühr von derzeit 10 Euro wird in diesem Fall nicht mehr von der Kreisverwaltung übernommen.

Anträge auf Chipkarten, die nach dem 01.06.2023 bei uns eingegangen sind, müssen aus technischen Gründen im September noch als Papierticket ausgegeben werden. Die Nachlieferung der Chipkarten erfolgt dann zeitnah über die Schulen.

Ausgabe der Deutschlandtickets als Handy-Tickets

Die Bereitstellung der Handy-Deutschlandtickets erfolgt ebenfalls durch das Verkehrsunternehmen koveb (Koblenzer Verkehrsbetriebe) direkt an die Schülerinnen und Schüler.

Zunächst werden diese Deutschlandtickets ab September monatlich per E-Mail versendet. Maßgeblich ist die bei der Kreisverwaltung angegebene E-Mail-Adresse. Diese Tickets können dann digital als Fahrausweis vorgezeigt werden.

Bitte kontrollieren Sie in nächster Zeit regelmäßig Ihren Posteingang auf den Erhalt der Deutschlandtickets. Bei einigen Mailanbietern kann es vorkommen, dass die Nachricht als Spam herausgefiltert wird.

Im Laufe des Schuljahres erfolgt dann eine Umstellung von E-Mail-Versand auf eine App. Dann werden die Fahrausweise nur noch auf einer eigenen App der koveb abrufbar sein. Über Zeitpunkt und Vorgang der Umstellung informieren wir die betroffenen Schülerinnen und Schüler zu gegebener Zeit.

Bei Problemen mit der Bereitstellung Ihrer Handy-Tickets wenden Sie sich bitte an den Service der koveb.

Kontaktdaten zur Firma koveb:

Infozentrum im Löhr-Center:

Löhr-Center (Busbahnhof)
Hohenfelder Str. 22
56068 Koblenz

Service-Telefon 0261 402 20 000
E-Mail fahrkarten-abo@koveb.de


Besteht kein Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten durch den Rhein-Hunsrück-Kreis (z.B. ab Klasse 11 bei Überschreiten der Einkommensgrenze) können Sie das Deutschlandticket einfach beim VRM ab sofort sicher und komfortabel über die „D-Ticket VRM“-App als Handyticket erwerben.

Die Informationen zum Deutschlandticket werden an dieser Stelle regelmäßig aktualisiert.

Einige häufig gestellte Fragen haben wir hier beantwortet:

Ist das Deutschlandticket nur regional gültig?

Nein. Mit dem Deutschlandticket wird den Schülerinnen und Schülern erheblich mehr Freiraum ermöglicht. Im Gegensatz zur bisherigen Schülerfahrkarte, die nur auf bestimmten Streckenabschnitten gültig ist, können mit dem neuen Ticket deutschlandweit Busse und Bahnen des Nah- und Regionalverkehrs genutzt werden. Fernverkehrszüge wie ICE, IC oder EC können mit dem Ticket nicht genutzt werden. Neben der Fahrt zur Schule sind mit dem Deutschlandticket künftig auch der Besuch von Freunden, die Fahrt zum Schwimmbad oder Kino und viele andere Freizeitaktivitäten ohne zusätzlichen Fahrtkosten möglich und das Deutschlandticket ist auch in den Ferien gültig.

Was muss bei der Nutzung des Deutschlandtickets für die Schülerbeförderung beachtet werden?

Genau wie bei der Schülerfahrkarte ist es unbedingt erforderlich, dem Personal der Schülerbeförderung Wohnort- oder Schulwechsel unverzüglich – idealerweise bereits im Vorfeld – mitzuteilen. Die Verkehrsunternehmen benötigen den jeweiligen Wohnort für die Abrechnung. Bei einem Schulwechsel können sich zudem die Zuständigkeiten für die Übernahme der Kosten für das Ticket ändern. Ist der Rhein-Hunsrück-Kreis nicht mehr zuständiger Kostenträger, müssten zu Unrecht durch den Kreis gezahlte Ticketkosten von den Eltern der Schülerinnen oder Schüler erstattet werden.

Informationen zur Fahrkartenbeantragung

Schülerbeförderung - Online-Anträge zur Übernahme von Fahrtkosten

Antrag Grundschulen

Antrag Sekundarstufe I (Klassenstufe 5 - 10)

Der Antrag für die Sekundarstufe I umfasst die Fahrkarten zur Realschule, Realschule plus, Kooperativen Gesamtschule (KGS), Waldorfschule, sowie zu den Gymnasien und den Integrierten Gesamtschulen (IGS).

Antrag Sekundarstufe II (Klassenstufe 11 - 13)

Merkblatt Sekundarstufe II

Der Antrag für die Sekundarstufe II umfasst die Fahrkarten zu Gymnasien, Integrierten Gesamtschulen, KGS, Berufsbildenen Schulen (Höhere Berufsfachschule, Berufsoberschule, Berufliches Gymnasium, Wirtschaftsgymnasium) und Fachschulen in Vollzeit.

Antrag Berufsfachschule I und II

Der Antrag für die Berufsfachschule I und II umfasst auch das Berufsvorbereitungsjahr bei den Berufsbildenden Schulen.

Rechtsgrundlagen

Verkehrseinschränkungen durch extreme Wetterverhältnisse

Bei unvorhergesehenen Ereignissen (wie starker Schneefall, Glätte, etc.) besteht für die Busverkehre keine Pflicht zur Ersatzbeförderung. Das Fahrplanangebot ist jedoch -soweit es geht- aufrechtzuerhalten.

Kommt es zu wetterbedingten Fahrtausfällen oder Verspätungen, stellen die Verkehrsunternehmen die entsprechenden Informationen auf der Extremwetter-Seite des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel ein.

Extremwetter-Seite des VRM

Die Extremwetter-Seite finden Sie bei entsprechenden Wetterverhältnissen direkt auf der Startseite des Verkehrsverbunds Rhein-Mosel.

Im Normalbetrieb ist die Extremwetter-Seite nicht sichtbar. Sie wird erst aktiviert, sobald eine Meldung eingestellt wird. Es werden dann dort die einzelnen Meldungen der Verkehrsunternehmen dargestellt. Wenn keine Meldungen mehr aktiv sind, verschwindet die Seite wieder.

Für jeden Eintrag auf der Extremwetter-Seite wird zudem automatisiert ein entsprechender „Tweet“ erzeugt und über den neu eingerichteten Twitter-Account des VRM veröffentlicht. So ist es nun möglich, auch über internetfähige Mobilgeräte jederzeit informiert zu sein.

Da es aufgrund von extremen Wetterereignissen zu Verzögerungen kommen kann, sollte auch, wenn keine Informationen für Ihre Fahrt auf der Extremwetter-Seite aufgeführt sind, erst 30 Minuten nach der regulären Abfahrtszeit das Verkehrsunternehmen kontaktiert werden. Bei schlechter Witterung kann es zu einer erhöhten Anzahl an Anrufen kommen, daher kann es sein, dass es eine längere Zeit in Anspruch nimmt, das Verkehrsunternehmen zu erreichen. Da sich die Straßenverhältnisse von Ort zu Ort bei extremen Wetter stark unterscheiden und sich auch schnell wieder ändern können, ist es für die Verkehrsunternehmen jedoch auch schwierig am Telefon genaue Mitteilungen zu jeder Fahrt geben zu können.

Unter folgenden Kontaktdaten können Sie die Verkehrsunternehmen erreichen:

  • Linienbündel Hunsrückhöhenstraße-Süd, Verkehrsbetriebe Rhein-Eifel-Mosel GmbH: 02633-200 96 00,
  • Linienbündel Hunsrück-Mitte, Stemmler-Bus GmbH: 06762 4019353
  • Linienbündel Oberes Mittelrheintal und Hunsrückhöhenstraße-Nord, KVG Zickenheiner GmbH: 0261 9846140

Die Aufteilung der Linien zu den Linienbündeln finden Sie unter der Rubrik „Die Linienbündel im Rhein-Hunsrück-Kreis.

Bitte beachten Sie: Nach den Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel kann ein Ausstieg nur an den Haltestellen selbst erfolgen. Möchte ein Fahrgast aussteigen, obwohl der Bus nicht an einer Haltestelle hält, kann er jedoch nicht zum Verbleib im Bus gezwungen werden, dennoch erfolgt der Ausstieg auf eigenes Risiko. Dabei spielen jedoch das Alter des Fahrgastes (z. B. Grundschulkind oder Kind, welches bereits eine weiterführende Schule besucht) sowie die örtlichen Gegebenheiten, an denen der Bus steht, eine Rolle.

Beschwerden oder Hinweise

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