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Schülerbeförderung

Die Schülerbeförderung erfolgt im Rhein-Hunsrück-Kreis bis auf wenige Ausnahmen im öffentlichen PersonenNahVerkehr (ÖPNV). Mehr Informationen erhalten Sie in den folgenden Themenfeldern.

Deutschlandticket

Stand: 29. März 2023

Alle Schülerinnen und Schüler, die bereits über eine von der Kreisverwaltung ausgegebene Fahrkarte im ÖPNV verfügen, erhalten zum 1. Mai 2023 das Deutschlandticket. Die Ausgabe für die Monate Mai bis August 2023 erfolgt rechtzeitig Ende April über die Schulen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten für die vier Monate ein Papierticket.

Mit dem Deutschlandticket besteht die Möglichkeit, bundesweit im Nahverkehr den ÖPNV kostenlos zu nutzen.

Zum 1. September, somit zum Schuljahresbeginn 2023/24, erfolgt die Ausgabe entweder als Chipkarte oder als smartphone-basiertes Ticket. Hierzu werden die Eltern der Schülerinnen bzw. Schüler voraussichtlich im Laufe des Monats April angeschrieben und über die genaue Vorgehensweise informiert.

Die Informationen zum Deutschlandticket werden an dieser Stelle regelmäßig aktualisiert.

Aktuelles

Corona-Regeln in öffentlichen Verkehrsmitteln ab 2. Februar 2023

Die gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) oder einer Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards im ÖPNV entfällt ab dem 2. Februar 2023 sowohl im bundesweiten Fernverkehr  als auch im Nahverkehr.

Informationen zur Fahrkartenbeantragung

Online-Anträge zur Übernahme von Fahrtkosten

Antrag Grundschulen

Antrag Sekundarstufe I (Klassenstufe 5 - 10)

Der Antrag für die Sekundarstufe I umfasst die Fahrkarten zur Realschule, Realschule plus, Kooperativen Gesamtschule (KGS), Waldorfschule, sowie zu den Gymnasien und den Integrierten Gesamtschulen (IGS).

Antrag Sekundarstufe II (Klassenstufe 11 - 13)

Merkblatt Sekundarstufe II

Der Antrag für die Sekundarstufe II umfasst die Fahrkarten zu Gymnasien, Integrierten Gesamtschulen, KGS, Berufsbildenen Schulen (Höhere Berufsfachschule, Berufsoberschule, Berufliches Gymnasium, Wirtschaftsgymnasium) und Fachschulen in Vollzeit.

Antrag Berufsfachschule I und II

Der Antrag für die Berufsfachschule I und II umfasst auch das Berufsvorbereitungsjahr bei den Berufsbildenden Schulen.

Rechtsgrundlagen

Verkehrseinschränkungen durch extreme Wetterverhältnisse

Bei unvorhergesehenen Ereignissen (wie starker Schneefall, Glätte, etc.) besteht für die Busverkehre keine Pflicht zur Ersatzbeförderung. Das Fahrplanangebot ist jedoch -soweit es geht- aufrechtzuerhalten.

Kommt es zu wetterbedingten Fahrtausfällen oder Verspätungen, stellen die Verkehrsunternehmen die entsprechenden Informationen auf der Extremwetter-Seite des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel ein.

Extremwetter-Seite des VRM

Die Extremwetter-Seite finden Sie bei entsprechenden Wetterverhältnissen direkt auf der Startseite des Verkehrsverbunds Rhein-Mosel.

Im Normalbetrieb ist die Extremwetter-Seite nicht sichtbar. Sie wird erst aktiviert, sobald eine Meldung eingestellt wird. Es werden dann dort die einzelnen Meldungen der Verkehrsunternehmen dargestellt. Wenn keine Meldungen mehr aktiv sind, verschwindet die Seite wieder.

Für jeden Eintrag auf der Extremwetter-Seite wird zudem automatisiert ein entsprechender „Tweet“ erzeugt und über den neu eingerichteten Twitter-Account des VRM veröffentlicht. So ist es nun möglich, auch über internetfähige Mobilgeräte jederzeit informiert zu sein.

Da es aufgrund von extremen Wetterereignissen zu Verzögerungen kommen kann, sollte auch, wenn keine Informationen für Ihre Fahrt auf der Extremwetter-Seite aufgeführt sind, erst 30 Minuten nach der regulären Abfahrtszeit das Verkehrsunternehmen kontaktiert werden. Bei schlechter Witterung kann es zu einer erhöhten Anzahl an Anrufen kommen, daher kann es sein, dass es eine längere Zeit in Anspruch nimmt, das Verkehrsunternehmen zu erreichen. Da sich die Straßenverhältnisse von Ort zu Ort bei extremen Wetter stark unterscheiden und sich auch schnell wieder ändern können, ist es für die Verkehrsunternehmen jedoch auch schwierig am Telefon genaue Mitteilungen zu jeder Fahrt geben zu können.

Unter folgenden Kontaktdaten können Sie die Verkehrsunternehmen erreichen:

  • Linienbündel Hunsrückhöhenstraße-Süd, Verkehrsbetriebe Rhein-Eifel-Mosel GmbH: 02633-200 96 00,
  • Linienbündel Hunsrück-Mitte, Stemmler-Bus GmbH: 06762 4019353
  • Linienbündel Oberes Mittelrheintal und Hunsrückhöhenstraße-Nord, KVG Zickenheiner GmbH: 0261 9846140

Die Aufteilung der Linien zu den Linienbündeln finden Sie unter der Rubrik „Die Linienbündel im Rhein-Hunsrück-Kreis.

Bitte beachten Sie: Nach den Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel kann ein Ausstieg nur an den Haltestellen selbst erfolgen. Möchte ein Fahrgast aussteigen, obwohl der Bus nicht an einer Haltestelle hält, kann er jedoch nicht zum Verbleib im Bus gezwungen werden, dennoch erfolgt der Ausstieg auf eigenes Risiko. Dabei spielen jedoch das Alter des Fahrgastes (z. B. Grundschulkind oder Kind, welches bereits eine weiterführende Schule besucht) sowie die örtlichen Gegebenheiten, an denen der Bus steht, eine Rolle.

Baumaßnahme Kümbdchen

Die Baumaßnahme in der Ortsgemeinde Kümbdchen sollte bis Januar 2023 abgeschlossen werden. Die Straßenbaubehörde des Landesbetriebs Mobilität – LBM Bad Kreuznach teilt nun mit, dass die Baumaßnahme noch nicht abgeschlossen werden konnte und die baustellenbedingte Vollsperrung der Ortsdurchfahrt Kümbdchen voraussichtlich bis zum 31. Mai 2023 bestehen bleiben wird.

Für die Linie 650 gibt es daher einen Baustellenfahrplan; insbesondere für die Orte Kümbdchen und Keidelheim bestehen Einschränkungen bei der Beföderung.

In der Ortsgemeinde Külz bleibt die Ersatzhaltestelle an der Hauptstraße 20 in Richtung Kastellaun und an der Hauptstraße 37 in Richtung Keidelheim bestehen.

In der Ortsgemeinde Keidelheim wird für die Fahrten der Linie 650 eine Ersatzhaltestelle am Feuerwehrhaus eingerichtet. Die Zubringerverkehre fahren weiterhin die Haltestelle „Bürgerhaus“ in Keidelheim an.

In der Ortsgemeinde Kümbdchen wird eine Ersatzhaltestelle an der K70/Simmerner Straße eingerichtet.

Für die Schülerverkehre finden Sie nachfolgend für die jeweilige Schule eine gesonderte Aufstellung der Fahrtzeiten:

Hunsrückschule

IGS Kastellaun und Waldorfschule

Rottmannschule

Schöllhammerschule

Schulzentrum Simmern

KGS Kirchberg

Beschwerden oder Hinweise

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