Barrierefreiheit
Barrierefreiheit auf den Seiten der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis ist bemüht, den Webauftritt im Einklang mit dem Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 der BIT-RP.
Diese Website ist teilweise vereinbar.
Nicht oder nur eingeschränkt barrierefreie Inhalte
Eine Verbesserung wird kontinuierlich erfolgen.
- In den Webauftritt eingebundene PDF, XLS(X), DOC(X), PPT(X) und Grafiken sind nicht barrierefrei.
Begründung:
Aufgrund der großen Anzahl von Dateien ist der Aufwand, diese in barrierefreie Dateien umzuwandeln, unverhältnismäßig groß. - Alternativtexte für Bilder: Es gibt Bilddateien ohne Alternativtext, diese werden fortlaufend überarbeitet und nachgepflegt.
- Verlinkungen: Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
- Geodaten und Luftbilder: Es gibt keine Möglichkeit, diese Inhalte barrierefrei zu gestalten. Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.
- Die Seiten sind weitgehend so optimiert, dass sie von handelsüblichen Screenreadern gelesen werden können.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 9. Dezember 2022 erstellt.
Ansprechperson bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von unserer Internetseite auffallen, können Sie über unser Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten.
Durchsetzungsstelle
Sollten Sie nach Ihrer Anfrage bei „Feedback und Kontakt“ der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.kreis-sim.de oder www.rheinhunsrueck.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an den Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen wenden: