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Informationen zur Flucht aus der Ukraine

Die sogenannte „Massenzustrom“-Richtlinie 2001/55/EG ist mit Beschluss vom 4. März 2022 in Kraft getreten. Damit gilt in allen EU-Mitgliedstaaten das gleiche unbürokratische Verfahren zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen. Auch wird der Weg für die Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels für die Geflüchteten aus der Ukraine geebnet. Die Schutzsuchenden erhalten auf diese Weise eine Aufenthaltserlaubnis, ohne ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen. In der Folge haben die Vertriebenen aus der Ukraine Zugang zu Arbeit, Bildung, Sozialleistungen und medizinischer Versorgung.

Schutzstatus der Geflüchteten aus der Ukraine wird bis März 2025 verlängert

Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz nach § 24 AufenthG (Aufenthaltsgesetz) erhalten haben, gelten kraft Gesetz bis zum 4. März 2025 fort. Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt.

Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig. Es werden keine neuen Aufenthaltstitel ausgegeben, alle bisher ausgegebenen Aufenthaltstitel mit einer Gültigkeit bis zum 04.03.2024 gelten automatisch bis zum 04.03.2025 fort.

Alle Geflüchteten aus der Ukraine die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten haben und derzeit im Rhein-Hunsrück-Kreis angemeldet sind, werden in den nächsten Wochen postalisch ein Informationsschreiben erhalten.

Wir bitten aufgrund dessen von Sachstandsanfragen oder Anfragen zur Verlängerung der Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG bei der Ausländerbehörde abzusehen.

Weitere Informationen können hier abgerufen werden:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/11/ukraine-verordnung.html

https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de

Soziale Leistungen/Wohnraum/Krankenhilfe

Direkte Hilfebedarfe, wie zum Beispiel Krankenscheine, können die Schutzsuchenden der Kreisverwaltung per E-Mail an ukrainehilfe@rheinhunsrueck.de melden.

Damit der Zugang zu Sozialleistungen, medizinischer Versorgung, Arbeit und Bildung sowie ein rechtssicherer Aufenthalt formell abgewickelt werden können, ist nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Registrierung und die Beantragung des Aufenthaltstitels erforderlich. Informationen erhalten Sie hier.

Geflüchtete Menschen ohne sozialen Anknüpfungspunkt und/oder gesicherter Unterkunft im Rhein-Hunsrück-Kreis wenden sich bitte für die Registrierung weiterhin an die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes, zum Beispiel in Trier, Dasbachstraße 19.

Wer Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung stellen möchte, wendet sich bitte an: ukrainehilfe@rheinhunsrueck.de

Die Kreisverwaltung bittet alle ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die sich mit Transporten aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis auf den Weg machen, um Kriegsvertriebene in den Landkreis zu bringen, dass diese Transporte vorab der Kreisverwaltung mitgeteilt werden: ukrainehilfe@rheinhunsrueck.de.

Sollten unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Region ankommen, bitten wir um eine unverzügliche Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt: sabine.hueck@rheinhunsrueck.de oder Telefon 06761 82 548. So können Fragen zu Hilfeleistungen und Betreuung schnell geklärt werden.

Antrag auf Gewährung von Sozialhilfeleistungen für ukrainische Kriegsflüchtlinge_ausfüllbar

Mietbescheinigung Ukraine_ausfüllbar

Ausländerrecht

Damit der Zugang zu Sozialleistungen, medizinischer Versorgung, Arbeit und Bildung sowie ein rechtssicherer Aufenthalt formell abgewickelt werden können, ist nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Registrierung und die Beantragung des Aufenthaltstitels erforderlich.

Dies ist nach Terminabsprache bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung möglich, E-Mail: ukraine.abh@rheinhunsrueck.de. Die Registrierung führt anschließend zur Erteilung des Aufenthaltstitels. Bei der Registrierung werden Dokumente überprüft sowie Fingerabdrücke aufgenommen und abgeglichen. Dies ist zur Sicherung der Identitätsangaben zwingend erforderlich.

Um einen Termin für die Registrierung zu vereinbaren, schicken Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff "Terminwunsch" an ukraine.abh@rheinhunsrueck.de mit folgenden Angaben:

• vollständiger Name der eingereisten Personen
• Geburtsdatum
• Kopie des Reisepasses (inkl. der Seite mit dem Einreisestempel)
• Adresse des derzeitigen Aufenthaltsortes sowie ggf. Name des Gastgebers
• Lebensunterhalt und Wohnung sichergestellt? Wenn ja, durch wen?
• E-Mail-Adresse
• telefonische Erreichbarkeit
• ggf. Ansprech- / Vertrauensperson

Sie erhalten per Email oder Telefon baldmöglichst einen Termin zur Registrierung und Antragstellung. 

Verfahren beim Registrierungstermin:

  • Wir nehmen Ihre Fingerabdrücke und ein Foto von Ihnen auf,
  • Sie beantragen Ihre Aufenthaltserlaubnis für den vorübergehenden Schutz (gültig bis zum 4. März 2024)
  • Sie erhalten eine Fiktionsbescheinigung als Nachweis der Antragstellung und als vorläufige Bestätigung der Aufenthalts- Arbeitserlaubnis.
  • Sie erhalten (falls noch nicht geschehen) die Möglichkeit die Leistungsanträge beim Sozialamt zu stellen.

Der Registrierungstermin dauert je Person ca. 35 – 40 Minuten.

Falls Sie den Ihnen mitgeteilten Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie uns bitte unbedingt damit wir den Termin neu vergeben können.

Nach derzeit circa 4 bis 6 Wochen erhalten Sie die Karte Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) per Post. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Name gut lesbar am Briefkasten angebracht ist. 

Geflüchtete Menschen ohne sozialen Anknüpfungspunkt und/oder gesicherter Unterkunft im Rhein-Hunsrück-Kreis wenden sich bitte für die Registrierung weiterhin an die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes, zum Beispiel in Trier, Dasbachstraße 19.

Informationen zu Sozialleistungen/Wohnraum/Krankenhilfe finde Sie hier.

Merkblatt Rechte und Pflichten beim vorübergehenden Schutz_ukrainisch

Merkblatt Rechte und Pflichten beim vorübergehenden Schutz_englisch

Merkblatt Rechte und Pflichten beim vorübergehenden Schutz_deutsch

Gesundheit und Sport

Arbeiten/Studieren

Arbeiten

Die Bundesagentur für Arbeit hat unter 0651 2054444 eine Hotline geschaltet. Geflüchtete Menschen aus der Ukraine können sich unter dieser Nummer zur Arbeitsvermittlung anmelden und beraten lassen. Informationen hierzu auch unter https://www.arbeitsagentur.de/ukraine.

Jobsuche_Telefonhotline der Bundesagentur für Arbeit für Geflüchtete aus der Ukraine

Webinar Bewerben in Deutschland_ukrainisch_deutsch

Flyer Erste Schritte auf dem Arbeitsmarkt deutsch_ukrainisch

Make it in Rheinland-Pfalz

https://anabin.kmk.org/anabin.html

Studieren

PROFI Kursprogramm & Anmeldung Sommer-Semester 2022

PROFI Online-Broschüre

Hilfe für Frauen, Jugendliche und Kinder

Spenden Ukraine-Hilfe

AWO Kreisverband Rhein-Hunsrück

Kreissparkasse Rhein-Hunsrück, Simmern

IBAN: DE16 5605 1790 0013 0313 64

Caritasverband Rhein-Hunsrück-Nahe e.V.

IBAN: DE37 3706 0193 3006 1330 52 (Pax-Bank Köln)

Swift-BIC: GENODED1PAX

Evangelischer Kirchenkreis Simmern-Trarbach

KD-Bank Duisburg

IBAN: DE11 3506 0190 1010 5360 10

Diakonisches Werk

IBAN: DE60 5855 0130 0000 4860 43

BIC: TRISDE55 bei Sparkasse Trier

Sachspenden

https://www.hunsrueck-hilft.de

Kleiderkammern im Rhein-Hunsrück-Kreis

Sonstige Informationen

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