Schülerbeförderung
Die Schülerbeförderung erfolgt im Rhein-Hunsrück-Kreis bis auf wenige Ausnahmen im öffentlichen PersonenNahVerkehr (ÖPNV).
Die konkreten Fahrpläne können in der elektronischen Fahrplanauskunft des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel (www.vrminfo.de) abgerufen werden.
Mehr Informationen erhalten Sie in den folgenden Themenfeldern.
Deutschlandticket in der Schülerbeförderung
Seit dem 01. Mai 2023 stellt der Rhein-Hunsrück-Kreis allen Schülerinnen und Schülern, die eine Schule im Gebiet des Landkreises besuchen und einen Anspruch auf eine Fahrkarte haben, ein Deutschlandticket zur Verfügung. Die Tickets werden ab dem Schuljahr 2023/2024 wahlweise als Chipkarte oder als Handy-App-Ticket bereitgestellt. Für Grundschüler wird immer eine Chipkarte ausgegeben. Beim erstmaligen Besuch einer Schule stellen Sie bitte hier einen Online-Antrag. Ein neuer Antrag muss bei einem Schulwechsel oder Änderung der persönlichen Daten gestellt werden.
Allgemeine Informationen zum Deutschlandticket
Beim Deutschlandticket handelt es sich um ein Abo, das für die Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf eine Fahrkarte durch die Kreisverwaltung abgeschlossen wird.
Ausgabe der Deutschlandtickets als Chipkarte
Die Kreisverwaltung beschafft die Chipkarten ab dem Schuljahr 2025/2026 bei der DB Regio Bus Mitte GmbH. Die Ausgabe der Chipkarten erfolgt zum Schuljahresbeginn durch die Schulen. Die Chipkarten als Trägermedium haben eine Gültigkeit von vier Jahren.
Ganz wichtig: Solange ein Anspruch der Schülerinnen und Schüler auf Übernahme der Fahrtkosten zu einer Schule im Landkreis besteht, verbleiben die vorhandenen Chipkarten bis zum Gültigkeitsdatum im Besitz der Schülerinnen und Schüler. Unabhängig davon ist bei Änderungen der persönlichen Daten (z.B. der Wohnsitz bei Umzug) oder bei einem Schulwechsel (z.B. von der Grundschule zur weiterführenden Schule) immer ein neuer Antrag bei der Kreisverwaltung zu stellen. Die Chipkarte verbleibt dennoch im Besitz der Schülerinnen und Schüler. Werden Änderungen der Kreisverwaltung nicht zeitnah mitgeteilt, haften die Erziehungsberechtigten für die entstehenden Kosten.
Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schülerbeförderung stehen Ihnen bei Fragen hierzu gerne zur Verfügung.
Ausgabe der Deutschlandtickets als Handy-Tickets
Die Bereitstellung der Handy-Deutschlandtickets erfolgt ebenfalls durch die Firma DB Regio Bus Mitte GmbH über deren kostenlose „WohinDuWillst« D-Ticket-App. Die Zugangsdaten mit entsprechenden Informationen zur Einrichtung der App erhalten die Schülerinnen und Schüler über die Schulen.
Nach der Registrierung wird das gültige Ticket monatlich in der App angezeigt. Ein Ausdruck oder Screenshot der Tickets ist nicht möglich.
Wir weisen darauf hin, dass die Zugangsdaten der App nur einmalig ausgeteilt werden und diese daher gut aufbewahrt werden müssen.
Auch hier gilt: Bei Änderungen der persönlichen Daten (z.B. Wohnsitz bei Umzug) oder einem Schulwechsel (z.B. von der Grundschule zur weiterführenden Schule) ist immer ein neuer Antrag bei der Kreisverwaltung zu stellen. Hierzu stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schülerbeförderung bei Fragen gerne zur Verfügung.
Ersatz des Deutschlandtickets (Chipkarte oder Handy-Ticket)
Sollte die Chipkarte oder das Handy-Ticket verloren gehen oder durch eine Beschädigung nicht mehr nutzbar sein, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Antrag direkt über die Homepage der DB Regio Bus Mitte GmbH stellen. Eine Kontaktaufnahme mit der Schule oder der Kreisverwaltung ist nicht erforderlich.
- Gebühr: bei der Chipkarte 35 €; beim Handy-Ticket 20 €.
- Die Gebühren müssen von der Schülerin/dem Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigten übernommen werden.
- Die Fahrausweise, die bis zur Bereitstellung des neuen Tickets genutzt werden, müssen selbst bezahlt werden.
- Die neue Chipkarte bzw. die Zugangsdaten für das Handy-Ticket werden nach Fertigstellung per Post direkt an die Schülerin/den Schüler zugesandt.
Weitere Informationen zum Deutschland-Ticket in der Schülerbeförderung
Besteht kein Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten durch den Rhein-Hunsrück-Kreis (z.B. ab Klasse 11 bei Überschreiten der Einkommensgrenze), können Sie das Deutschlandticket ebenfalls über die „WohinDuWillst« D-Ticket-App oder beim VRM über die „D-Ticket VRM“-App sicher und komfortabel als Handyticket erwerben.
Kontaktdaten zur Firma DB Regio Bus Mitte GmbH:
Kundencenter Koblenz
Neversstr. 8
56068 Koblenz
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 10 Uhr bis 12 Uhr und von 12.45 Uhr bis 16 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 12.45 Uhr bis 16 Uhr
Telefon: 0261 2963 5869
E-Mail: regiobusmitte.koblenz@deutschebahn.com
Allgemeine Fragen zum Deutschlandticket werden hier beantwortet.
Ist das Deutschlandticket nur regional gültig?
Nein. Mit dem Deutschlandticket wird den Schülerinnen und Schülern erheblich mehr Freiraum ermöglicht. Im Gegensatz zur bisherigen Schülerfahrkarte, die nur auf bestimmten Streckenabschnitten gültig ist, können mit dem neuen Ticket deutschlandweit Busse und Bahnen des Nah- und Regionalverkehrs genutzt werden. Fernverkehrszüge wie ICE, IC oder EC können mit dem Ticket nicht genutzt werden. Neben der Fahrt zur Schule sind mit dem Deutschlandticket künftig auch der Besuch von Freunden, die Fahrt zum Schwimmbad oder Kino und viele andere Freizeitaktivitäten ohne zusätzlichen Fahrtkosten möglich und das Deutschlandticket ist auch in den Ferien gültig.
Was muss bei der Nutzung des Deutschlandtickets für die Schülerbeförderung beachtet werden?
Genau wie bei der Schülerfahrkarte ist es unbedingt erforderlich, dem Personal der Schülerbeförderung Wohnort- oder Schulwechsel unverzüglich – idealerweise bereits im Vorfeld – mitzuteilen. Die Verkehrsunternehmen benötigen den jeweiligen Wohnort für die Abrechnung. Bei einem Schulwechsel können sich zudem die Zuständigkeiten für die Übernahme der Kosten für das Ticket ändern. Ist der Rhein-Hunsrück-Kreis nicht mehr zuständiger Kostenträger, müssten zu Unrecht durch den Kreis gezahlte Ticketkosten von den Eltern der Schülerinnen oder Schüler erstattet werden.
Informationen zur Fahrkartenbeantragung
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Schülerbeförderung - Online-Anträge zur Übernahme von Fahrtkosten
Antrag Sekundarstufe I (Klassenstufe 5 - 10)
Der Antrag für die Sekundarstufe I umfasst die Fahrkarten zur Realschule, Realschule plus, Kooperativen Gesamtschule (KGS), Waldorfschule, sowie zu den Gymnasien und den Integrierten Gesamtschulen (IGS).
Antrag Sekundarstufe II (Klassenstufe 11 - 13)
Der Antrag für die Sekundarstufe II umfasst die Fahrkarten zu Gymnasien, Integrierten Gesamtschulen, KGS, Berufsbildenen Schulen (Höhere Berufsfachschule, Berufsoberschule, Berufliches Gymnasium, Wirtschaftsgymnasium) und Fachschulen in Vollzeit.
Antrag Berufsfachschule I und II
Der Antrag für die Berufsfachschule I und II umfasst auch das Berufsvorbereitungsjahr bei den Berufsbildenden Schulen.
Rechtsgrundlagen
Verkehrseinschränkungen durch extreme Wetterverhältnisse
Bei unvorhergesehenen Ereignissen (wie starker Schneefall, Glätte, etc.) besteht für die Busverkehre keine Pflicht zur Ersatzbeförderung. Das Fahrplanangebot ist jedoch -soweit es geht- aufrechtzuerhalten.
Kommt es zu wetterbedingten Fahrtausfällen oder Verspätungen, stellen die Verkehrsunternehmen die entsprechenden Informationen auf der Extremwetter-Seite des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel ein.
Die Extremwetter-Seite finden Sie bei entsprechenden Wetterverhältnissen direkt auf der Startseite des Verkehrsverbunds Rhein-Mosel.
Im Normalbetrieb ist die Extremwetter-Seite nicht sichtbar. Sie wird erst aktiviert, sobald eine Meldung eingestellt wird. Es werden dann dort die einzelnen Meldungen der Verkehrsunternehmen dargestellt. Wenn keine Meldungen mehr aktiv sind, verschwindet die Seite wieder.
Für jeden Eintrag auf der Extremwetter-Seite wird zudem automatisiert ein entsprechender „Tweet“ erzeugt und über den neu eingerichteten Twitter-Account des VRM veröffentlicht. So ist es nun möglich, auch über internetfähige Mobilgeräte jederzeit informiert zu sein.
Da es aufgrund von extremen Wetterereignissen zu Verzögerungen kommen kann, sollte auch, wenn keine Informationen für Ihre Fahrt auf der Extremwetter-Seite aufgeführt sind, erst 30 Minuten nach der regulären Abfahrtszeit das Verkehrsunternehmen kontaktiert werden. Bei schlechter Witterung kann es zu einer erhöhten Anzahl an Anrufen kommen, daher kann es sein, dass es eine längere Zeit in Anspruch nimmt, das Verkehrsunternehmen zu erreichen. Da sich die Straßenverhältnisse von Ort zu Ort bei extremen Wetter stark unterscheiden und sich auch schnell wieder ändern können, ist es für die Verkehrsunternehmen jedoch auch schwierig am Telefon genaue Mitteilungen zu jeder Fahrt geben zu können.
Unter folgenden Kontaktdaten können Sie die Verkehrsunternehmen erreichen:
- Linienbündel Hunsrückhöhenstraße-Süd, bkr mobility GmbH: 06543 50190
- Linienbündel Hunsrück-Mitte, Stemmler-Bus GmbH: 06762 4019353
- Linienbündel Hunsrückhöhenstraße-Nord, KVG Zickenheiner GmbH: 0261 9846140
- Linienbündel Oberes Mittelrheintal, DB Regio Bus Mitte GmbH und Scherer Reisen Omnibus GmbH: 0261 20739934
Die Aufteilung der Linien zu den Linienbündeln finden Sie unter der Rubrik „Die Linienbündel im Rhein-Hunsrück-Kreis."
Bitte beachten Sie: Nach den Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel kann ein Ausstieg nur an den Haltestellen selbst erfolgen. Möchte ein Fahrgast aussteigen, obwohl der Bus nicht an einer Haltestelle hält, kann er jedoch nicht zum Verbleib im Bus gezwungen werden, dennoch erfolgt der Ausstieg auf eigenes Risiko. Dabei spielen jedoch das Alter des Fahrgastes (z. B. Grundschulkind oder Kind, welches bereits eine weiterführende Schule besucht) sowie die örtlichen Gegebenheiten, an denen der Bus steht, eine Rolle.