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Datum: 20.03.2024

Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises fasst Beschluss zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die Mittelrheinbrücke

Der Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises hat in der Sitzung vom 18. März 2024 die Weichen für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die Mittelrheinbrücke gestellt. „Dies ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg, die seit Jahrzehnten diskutierte Mittelrheinbrücke zu realisieren“, erklärt Landrat Volker Boch.

Der Kreistag hat entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung beschlossen, den Landesbetrieb Mobilität zu beauftragen, das Planfeststellungsverfahren zum Bau einer Mittelrheinbrücke unter Anerkennung der Baulastträgerschaft des Rhein-Hunsrück-Kreises, gemeinsam mit dem Rhein-Lahn-Kreis, durchzuführen. Über die Umsetzung der Baumaßnahme soll nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens entschieden werden.

Gleichzeitig wurde Landrat Volker Boch beauftragt, die weiteren Rahmenbedingungen mit dem Land Rheinland-Pfalz sowie dem Rhein-Lahn-Kreis zu verhandeln.

Landrat Boch zeigte sich nach der Sitzung zuversichtlich, mit dem Beschluss eine zukunftsgerichtete Entscheidung getroffen zu haben. „Ich bin sehr froh, dass der Kreistag so entschieden hat. Das Planfeststellungsverfahren kann nun angegangen werden, um Baurecht für die Mittelrheinbrücke zu schaffen. Es gilt, in diesen Verfahrensschritten nun viele baurechtliche Fragen zu klären.“

Die CDU-Kreistagsfraktion hatte in der Sitzung eine Vertagung der Beauftragung beantragt. Ihr Wunsch war es, zunächst mit der Landesregierung die Förderquote zum Bau und zur Unterhaltung der Brücke abschließend auszuverhandeln. Der Fraktionsantrag fand allerdings keine Mehrheit. Landrat Boch äußerte nach der Sitzung Verständnis dafür, dass es in der Kreistagsdebatte auch kritische Stimmen gab, war allerdings froh, dass dem Vorschlag der Verwaltung letztlich mehrheitlich gefolgt wurde. „Das Planfeststellungsverfahren kann jetzt gestartet werden, gleichzeitig werden Verhandlungen mit dem Land geführt. Beide Schritte können unabhängig voneinander betrachtet werden,“ so Boch.

„Wesentlich sei, dass das Land und die Landesregierung fest zum Wunsch und zum Willen zur Realisierung der Brücke stehen“, erklärt der Landrat. Die grundsätzlich möglichen Höchstgrenzen für die Förderung des Baus und der Unterhaltung der Brücke von 90 % oder mehr müssten ausgeschöpft werden. „Ich freue mich auf die Fortführung der konstruktiven Gespräche mit Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt und meinem Landratskollegen Jörg Denninghoff“, so der Landrat in seinem Statement zum Beschluss. „Ich setze auf ein klares Bekenntnis der Landesregierung zur Realisierung der Mittelrheinbrücke, damit der Bau und die Unterhaltung dieser wichtigen Infrastrukturmaßnahme über Generationen hinweg gesichert werden kann.“

Landrat Volker Boch begrüßt, dass der Kreistag des Rhein-Lahn-Kreises am gleichen Tag den Beschluss zur Beauftragung des Landesbetriebs Mobilität für das Planfeststellungsverfahren getroffen hat. „Ich bin zuversichtlich, dass wir den wichtigen Brückenschlag gemeinsam mit dem Rhein-Lahn-Kreis und der Landesregierung umsetzen können“, äußerte sich der Landrat optimistisch.

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