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Sport

Der Rhein-Hunsrück-Kreis gewährt Zuwendungen zur Förderung des Jugendsportes an Sportvereine und -verbände sowie an Gemeinden, Verbandsgemeinden und Zweckverbände des Kreises. Die Voraussetzungen für die Förderungen ergeben sich aus der folgenden Richtlinie. Die Verwal­tung der Mittel obliegt dem Sachgebiet -Sportförderung- der Kreisverwaltung.

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