Sprungziele
Inhalt

Schwerbehindertenausweis

Ein Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über den Status der Schwerbehinderung. Er enthält Angaben über den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale. Mit dem Ausweis können Rechtsansprüche und Nachteilsausgleiche nachgewiesen werden, die Menschen mit Behinderung per Gesetz zustehen.

Ein Ausweis wird erst ab einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 ausgestellt.

Den Schwerbehindertenausweis beantragen Sie beim zuständigen Landesamt.

Für den Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Koblenz zuständig.

  1. Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

    Baedekerstraße 2–20
    56073 Koblenz

Weitergehende Informationen und Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie bei den Pflegestützpunkten vor Ort.

Antragsformulare in Papierform erhalten Sie auch bei der Kreisverwaltung - Ansprechperson siehe Randspalte.

Gerne können Sie Ihren Schwerbehindertenausweis online im Portal des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung beantragen. Über dieses Portal können Sie den Antrag auch ausdrucken und in Papierform an das Landesamt übermitteln.

nach oben zurück