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Beförderung zum Kindergarten

Ein Anspruch auf die Beförderung zum Kindergarten besteht im Rhein-Hunsrück-Kreis ab dem Monat, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat, bis zum Schuleintritt. Die Kosten werden vom Rhein-Hunsrück-Kreis übernommen, hierfür stellen die Eltern/Personenberechtigten einen Online-Antrag (siehe unten).

Die Beförderung erfolgt bis auf wenige Ausnahmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Dort haben die Kindergartenkinder einen Anspruch auf einen Sitzplatz.

Wir möchten den Weg zum Kindergarten für Ihr Kind so sicher wie möglich gestalten. Aus diesem Grund wurden Sicherheitsanforderungen für die Beförderung zum Kindergarten festgelegt (siehe Themenfelder Kita-Richtlinien des Rhein-Hunsrück-Kreises und Maßnahmenkatalog sowie Kita-Bus-Ausweis).

Hierzu wurde außerdem ein Flyer vom Kreiselternausschuss erstellt. Dieser ist in 10 verschiedenen Sprachen erhältlich.

Mehr Informationen erhalten Sie in den folgenden Themenfeldern:

Infos zur Kita-Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Rhein-Hunsrück-Kreis

Hier finden Sie alle Infos zur Neuanmeldung: 

Online-Antrag für Kita-Beförderung

Kita Richtlinien des Rhein-Hunsrück-Kreises und Maßnahmenkatalog

Hier finden Sie die Richtlinien und den Maßnahmenkatalog: 


Kita-Bus-Ausweis

Ziel des Kita-Bus-Ausweises ist es, die größtmögliche Sicherheit bei der Beförderung Ihrer Kinder zu gewährleisten.

Der Kita-Bus-Ausweis enthält folgende Angaben:

  • Haltestelle/Ausstieg
  • Name und Wohnort Ihres Kindes
  • Ihre Notfallkontaktdaten

In Ausnahmefällen, wie zum Beispiel das Verbleiben eines Kindes an der Endhaltestelle im Bus oder eine verspätete Abholung des Kindes durch die Eltern/Personensorgeberechtigte, kann sich das Fahrpersonal an die von Ihnen angegebenen Notfallkontakte wenden.

Zur Vervollständigung der Notfallkette haben die Kindertagesstätten die Notfallkontakte auch mit den Busunternehmen und der Kreisverwaltung ausgetauscht.

Bei der Beantragung eines Kita-Bus-Ausweises ist folgende Entscheidung zu treffen:


Das Kind wird von Ihnen an der Bushaltestelle abgeholt (Kita-Bus-Ausweis rot - STOPP NICHT ALLEINE)

Das Kind darf den Weg von der Bushaltestelle bis nach Hause alleine gehen (Kita-Bus-Ausweis grün - ALLEINE)

In beiden Ausführungsalternativen wird Ihnen der Kita-Bus-Ausweis vom Personal der Kindertagesstätte ausgehändigt.

Die Teilnahme ist freiwillig und unabhängig von der Beförderung Ihres Kindes.

Empfehlenswert ist, dass Sie Ihrem Kind den Kita-Bus-Ausweis vollständig ausgefüllt an der Kindergartentasche befestigen.

Wichtig: Sie als Eltern/Personensorgeberechtigte tragen die alleinige Verantwortung für die Aktualität und das Mitführen des Ausweises. 

Flyer Kita-Beförderung im ÖPNV

Hier finden Sie den Flyer des Kreiselternausschusses. Wählen Sie einfach Ihre Sprache aus und öffnen den entsprechenden Flyer.

Verkehrseinschränkungen durch extreme Wetterverhältnisse

Bei unvorhergesehenen Ereignissen (wie Schneefall, Glätte, etc.) besteht für die Busverkehre keine Pflicht zur Ersatzbeförderung. Das Fahrplanangebot ist jedoch – soweit es geht – aufrechtzuerhalten.

Kommt es zu wetterbedingten Fahrtausfällen oder Verspätungen, stellen die Verkehrsunternehmen die entsprechenden Informationen auf der Extremwetter-Seite des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel ein.

Extremwetter-Seite des VRM

Die Extremwetter-Seite finden Sie bei entsprechenden Wetterverhältnissen direkt auf der Startseite des Verkehrsverbunds Rhein-Mosel.

Im Normalbetrieb ist die Extremwetter-Seite nicht sichtbar. Sie wird erst aktiviert, sobald eine Meldung eingestellt wird. Dort werden dann die einzelnen Meldungen der Verkehrsunternehmen dargestellt. Wenn keine Meldungen mehr aktiv sind, verschwindet die Seite wieder.

Für jeden Eintrag auf der Extremwetter-Seite wird zudem automatisiert ein entsprechender „Tweet“ erzeugt und über den neu eingerichteten Twitter-Account des VRM veröffentlicht. So ist es nun möglich, auch über internetfähige Mobilgeräte jederzeit informiert zu sein.

Da es aufgrund von extremen Wetterereignissen zu Verzögerungen kommen kann, sollte auch, wenn keine Informationen für Ihre Fahrt auf der Extremwetter-Seite aufgeführt sind, erst 30 Minuten nach der regulären Abfahrtszeit das Verkehrsunternehmen kontaktiert werden. Bei schlechter Witterung kann es zu einer erhöhten Anzahl an Anrufen kommen, daher kann es sein, dass es eine längere Zeit in Anspruch nimmt, das Verkehrsunternehmen zu erreichen. Da sich die Straßenverhältnisse von Ort zu Ort bei extremem Wetter stark unterscheiden und sich auch schnell wieder ändern können, ist es für die Verkehrsunternehmen jedoch auch schwierig, am Telefon genaue Mitteilungen zu jeder Fahrt geben zu können.

Unter folgenden Kontaktdaten können Sie die Verkehrsunternehmen erreichen:

  • Linienbündel Hunsrückhöhenstraße-Süd, bkr mobility GmbH: 06543 50190
  • Linienbündel Hunsrück-Mitte, Stemmler-Bus GmbH: 06762 4019353
  • Linienbündel Hunsrückhöhenstraße-Nord, KVG Zickenheiner GmbH: 0261 9846140
  • Linienbündel Oberes Mittelrheintal, DB Regio Bus Mitte GmbH und Scherer Reisen Omnibus GmbH: 0261 20739934

Die Aufteilung der Linien zu den Linienbündeln finden Sie unter dem Reiter ÖPNV in der Rubrik „Die Linienbündel im Rhein-Hunsrück-Kreis."

Bitte beachten Sie: Nach den Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel kann ein Ausstieg nur an den Haltestellen selbst erfolgen. Möchte ein Fahrgast aussteigen, obwohl der Bus nicht an einer Haltestelle hält, kann er jedoch nicht zum Verbleib im Bus gezwungen werden, dennoch erfolgt der Ausstieg auf eigenes Risiko. Dabei spielen jedoch das Alter des Fahrgastes (z. B. Grundschulkind oder Kind, welches bereits eine weiterführende Schule besucht) sowie die örtlichen Gegebenheiten, an denen der Bus steht, eine Rolle.

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