Beförderung zum Kindergarten
Die Kosten für die Kindergartenbeförderung trägt der Rhein-Hunsrück-Kreis.
Eine entsprechende Fahrkarte wird durch den Kindergarten beantragt und ist für jedes Kind, ab Vollendung des dritten Lebensjahres, beim jeweiligen Verkehrsunternehmen hinterlegt, damit diese auf dem täglichen Weg nicht verloren geht.
Nähere Regelungen zur Durchführung der Beförderung zum Kindergarten enthalten die Richtlinien des Rhein-Hunsrück-Kreises zur Kindergartenbeförderung vom 26.06.2017.
Wir möchten den Weg zum Kindergarten für Ihr Kind so sicher wie möglich gestalten. Daher sind Sicherheitsanforderungen für die Kindergartenbeförderung festgelegt worden, die als Anlage zu den Kindergartenrichtlinien aufgenommen wurden und deren Einhaltung von Mitarbeitern der Kreisverwaltung regelmäßig überprüft wird.
Kindergartenkinder haben im Bus eine Sitzplatzgarantie. Die eingesetzten Fahrzeuge entsprechen den zulassungs- und verkehrsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem „Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern eingesetzt werden“. Das Fahrpersonal ist entsprechend geschult. Die eingesetzten Verkehrsunternehmen sind angewiesen, auf die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen zu achten. So darf z. B. kein Ausstieg erfolgen, wenn nicht mindestens eine erwachsene Person an der Haltestelle anwesend ist und die Kinder in Empfang nimmt.
Aber auch die Eltern können mithelfen, den Kindergartenweg sicherer zu gestalten: So sollte das Kind zur Bushaltestelle begleitet und ihm genau erklärt werden, wie man sich an der Haltestelle, beim Einstieg in den Bus, während der Fahrt und beim Ausstieg zu verhalten hat. Auch ist es wichtig, dass die Eltern rechtzeitig zum Abholen an der Bushaltestelle sind. Das Kind sollte mit den Gefahren auf dem Weg zur Haltestelle vertraut gemacht werden, damit es, wenn es vielleicht später mal alleine den Weg geht, aufmerksam ist.
Und, dies ist ganz wichtig: Wenn ein Kind alleine zur Bushaltestelle und zurück gehen darf, muss es eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern mit sich führen, damit dies gegenüber dem Fahrpersonal nachgewiesen werden kann.
Selbstverständlich können die Eltern auch gerne Ihr Kind auf der Fahrt begleiten. Für Begleitpersonen ist eine unentgeltliche Mitfahrt im Bus für max. 4 Wochen möglich. Einen entsprechenden Fahrausweis erhält man bei der Kreisverwaltung.
Weiterhin finden kreisweit, stichprobenartige Kontrollen bei der Beförderung zum Kindergarten statt.
Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserem Flyer “Mit dem Bus zum Kindergarten“ noch einmal zum Ausdrucken.
Weitere Informationen über die Kindertagesstätten im Rhein-Hunsrück-Kreis finden sie hier: Kindertagesstätten.
Beschwerden oder Hinweise
Kita-Bus-Ausweis
Ziel des Kita-Bus-Ausweises ist es, bei der Beförderung Ihrer Kinder die größtmögliche Sicherheit zu erzielen.
Der Kita-Bus-Ausweis beinhaltet folgende Angaben
- Haltestelle/Ausstieg
- Name und Wohnort Ihres Kindes
- Ihre Notfallkontaktdaten
In Ausnahmefällen, wie zum Beispiel das Verbleiben eines Kindes an der Endhaltestelle im Bus oder eine verspätete Abholung des Kindes durch die Erziehungsberechtigten, kann sich das Fahrpersonal an die von Ihnen angegebenen Notfallkontakte wenden.
Zur Vervollständigung der Notfallkette haben die Kindertagesstätten mit den Busunternehmen und der Kreisverwaltung ebenfalls Notfallkontakte ausgetauscht.
Bei der Beantragung eines Kita-Bus-Ausweises ist folgende Entscheidung zu treffen
Das Kind wird von Ihnen an der Bushaltestelle abgeholt (Kita-Bus-Ausweis rot - STOPP NICHT ALLEINE)
Das Kind darf den Weg von der Bushaltestelle bis nach Hause alleine gehen (Kita-Bus-Ausweis grün - ALLEINE)
In beiden Ausführungsalternativen wird Ihnen der Kita-Bus-Ausweis vom Personal der Kindertagesstätte ausgehändigt.
Die Teilnahme ist freiwillig und unabhängig von der Beförderung Ihres Kindes.
Empfehlenswert ist, dass Sie Ihrem Kind den Kita-Bus-Ausweis vollständig ausgefüllt in oder an der Kindergartentasche befestigen.
Wichtig: Sie als Eltern/Erziehungsberechtigte tragen die alleinige Verantwortung für die Aktualität und das Mitführen des Ausweises.