Abgabe einer Verpflichtungserklärung / Einladung für einen kurzen Aufenthalt
Menschen aus Drittstaaten, die für einen Kurzaufenthalt/ Besuch nach Deutschland einreisen möchten, benötigen in der Regel ein Visum. Bei der Beantragung eines Visums müssen sie nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu tragen, solange sie sich in Deutschland aufhalten. Alternativ kann eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden.
Wenn Sie einen ausländischen Besucher oder eine ausländische Besucherin für kurze Zeit nach Deutschland einladen, können Sie für Ihren Besuch eine Verpflichtungserklärung abgeben. Eine solche Verpflichtungserklärung braucht Ihr Besuch vor allem, wenn er ein Kurzaufenthalts-Visum beantragt und die Kosten seines Aufenthalts in Deutschland nicht selbst bezahlen kann.
Mit der Erklärung verpflichten Sie sich, alle Kosten zu übernehmen, die dem Staat durch den Aufenthalt Ihres Besuches in Deutschland entstehen könnten. Dazu zählen:
- Kosten für den Lebensunterhalt (zum Beispiel für Essen, Trinken, Wohnen, Kleidung, ärztliche Behandlung, Medikamente oder Pflege)
- Kosten, die entstehen, falls die Behörden Ihren Besuch zwangsweise in sein Heimatland zurückschicken müssen.
Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung, müssen Sie Ihre eigene wirtschaftliche Lage beschreiben und Ihre Zahlungsfähigkeit nachweisen. Dies erfolgt in der Regel durch die Vorlage entsprechender Einkommensnachweise. Alternativ kann eine Sicherheitsleistung bei der Kreisverwaltung hinterlegt werden.
Nähere Informationen zum Umfang und der Dauer der Verpflichtung finden Sie in der „Hinweis auf den Umfang der Verpflichtungserklärung“ (siehe „Dokumente“).
Die Verpflichtungserklärung wird nach ihrer Ausstellung von deutschen Auslandsvertretungen in der Regel für bis zu 6 Monate anerkannt.
Die Verpflichtungserklärung können Sie persönlich in der Ausländerbehörde oder online abgeben.
Online-Anträge
Die Online-Anträge finden Sie hier.
Wenn Sie die Verpflichtungserklärung persönlich bei der Ausländerbehörde abgeben möchten, ist eine vorherige Terminvereinbarung per Mail zwingend erforderlich.
Bitte senden Sie uns hierfür eine E-Mail an aufenthalt@rheinhunsrueck.de. Geben Sie hier Ihren Vor- und Nachnamen sowie die Anzahl der Gäste an.
Bitte beachten: erfolgt der Nachweis Ihrer Zahlungsfähigkeit durch die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung, besteht nur die Möglichkeit einer persönlichen Abgabe der Verpflichtungserklärung (kein Online-Antrag möglich).
Alle Informationen zu der Abgabe einer Verpflichtungserklärung erhalten Sie zusammengefasst unter „Abgabe einer Verpflichtungserklärung – allgemeine Information“ (siehe „Dokumente“).