Soziale Leistungen/Wohnraum/Krankenhilfe
Damit der Zugang zu Sozialleistungen, medizinischer Versorgung, Arbeit und Bildung sowie ein rechtssicherer Aufenthalt formell abgewickelt werden können, ist nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Registrierung und die Beantragung des Aufenthaltstitels erforderlich. Informationen erhalten Sie hier.
Geflüchtete Menschen ohne sozialen Anknüpfungspunkt und/oder gesicherter Unterkunft im Rhein-Hunsrück-Kreis wenden sich bitte für die Registrierung weiterhin an die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes, zum Beispiel in Trier, Dasbachstraße 19.
Sofern der Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen sichergestellt werden kann, können nach der Registrierung und Beantragung eines Aufenthaltstitels folgende Sozialleistungen beantragt werden:
- Erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 67 Jahren: Bürgergeld beim Jobcenter Rhein-Hunsrück
- Personen mit Erwerbsminderung oder ab 67 Jahren: Sozialhilfe bei der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis