Soziale Leistungen/Wohnraum/Krankenhilfe
Direkte Hilfebedarfe, wie zum Beispiel Krankenscheine, können die Schutzsuchenden der Kreisverwaltung per E-Mail an ukrainehilfe@rheinhunsrueck.de melden.
Damit der Zugang zu Sozialleistungen, medizinischer Versorgung, Arbeit und Bildung sowie ein rechtssicherer Aufenthalt formell abgewickelt werden können, ist nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Registrierung und die Beantragung des Aufenthaltstitels erforderlich. Informationen erhalten Sie hier.
Geflüchtete Menschen ohne sozialen Anknüpfungspunkt und/oder gesicherter Unterkunft im Rhein-Hunsrück-Kreis wenden sich bitte für die Registrierung weiterhin an die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes, zum Beispiel in Trier, Dasbachstraße 19.
Wer Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung stellen möchte, wendet sich bitte an: ukrainehilfe@rheinhunsrueck.de
Die Kreisverwaltung bittet alle ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die sich mit Transporten aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis auf den Weg machen, um Kriegsvertriebene in den Landkreis zu bringen, dass diese Transporte vorab der Kreisverwaltung mitgeteilt werden: ukrainehilfe@rheinhunsrueck.de.
Sollten unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Region ankommen, bitten wir um eine unverzügliche Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt: sabine.hueck@rheinhunsrueck.de oder Telefon 06761 82 548. So können Fragen zu Hilfeleistungen und Betreuung schnell geklärt werden.
Antrag auf Gewährung von Sozialhilfeleistungen für ukrainische Kriegsflüchtlinge_ausfüllbar