Antragstellung Leistungen für Kinder und Jugendliche
Leistungen der Eingliederungshilfe werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Der maßgebliche Antrag ist bei der Kreisverwaltung zu stellen. Dazu reicht ein schriftlicher formloser Antrag aus. Zudem werden folgende Unterlagen benötigt:
- Arztberichte mit Angabe der Diagnostik (ICD), Berichte zur Entwicklungsprüfung über das Sozialpädiatrische Zentrum (SPZ)
- Feststellungsbescheid zum Grad der Behinderung (GdB), falls einer vorliegt bzw. beantragt wurde
- Sonderpädagogisches Gutachten (im Bereich Schule)