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Antragstellung für junge Menschen mit Behinderung

Leistungen der Eingliederungshilfe werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Der maßgebliche Antrag ist bei der Kreisverwaltung zu stellen. Dazu reicht ein schriftlicher formloser Antrag aus. Zudem werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Schriftlicher Antrag
  • Schweigepflichtentbindung
  • Fachärztliche Gutachten (ICD- Entwicklungsdiagnostik durch z.B. SPZ/ HTZ)
  • Falls vorhanden: Nachweise zum Grad der Behinderung (Ausweis + Feststellungsbescheid)
  • Falls vorhanden: Angabe des Pflegegrades (+ MDK Gutachten)
  • Falls vorhanden: Sonderpädagogisches Gutachten, Therapie-/ Entwicklungs-berichte
  • Vorerhebungsbogen Kind/ Sorgeberechtigte
  • Vorlage der Kreisverwaltung „Kita-/ Schulbericht“, ausgefüllt von der Einrichtung, die das Kind bereits besucht

Nach Eingang dieser Unterlagen wird im Rahmen des Gesamtplan-/Teilhabeverfahrens der behinderungsbedingte Bedarf festgestellt. 

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