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Leistungen für Kinder und Jugendliche

Kindern und Jugendlichen mit (drohender) Behinderung stehen im Rhein-Hunsrück-Kreis unterschiedliche Hilfen zur Verfügung. 

Die Frühförderung von Kindern mit bestehender oder drohender Behinderung umfasst medizinische, psychologische, pädagogische und soziale Maßnahmen, die sich sowohl auf das Kind als auch auf seine Familie und sein soziales Umfeld erstrecken können.

Aufgabe der Frühförderung von Kindern mit (drohenden) Behinderungen ist es, möglichst frühzeitig mit Maßnahmen zur Behebung und Besserung der Beeinträchtigung des Kindes zu beginnen. Die Finanzierung erfolgt durch die Krankenversicherung und die Eingliederungs-hilfe.

Im Rhein-Hunsrück-Kreis werden ärztliche Untersuchungen, psychologische Diagnostik, Therapien und heilpädagogische Frühförderung durch das Sozialpädiatrische Zentrum erbracht.

Im Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis stehen derzeit 26 heilpädagogische Plätze in integrativen Kindertagesstätten zur Verfügung.

Weitere Hilfen für Kinder und Jugendliche in ambulanter Form können Integrationshilfen in Kindertagesstätten oder Schulen sein.

Die vorgenannten Leistungen werden bei der Kreisverwaltung beantragt. Unter Antragstellung auf Leistungen für Kinder und Jugendliche erfahren Sie, wie Sie Eingliederungshilfe beantragen können.

In der Übersicht Einrichtungen und Dienste finden Sie die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Rhein-Hunsrück-Kreis.

Oben stehende Leistungen werden bei der Kreisverwaltung beantragt. Unter Antragstellung auf Leistungen für Kinder und Jugendliche erfahren Sie, wie Sie Eingliederungshilfe beantragen können.

In der Übersicht Einrichtungen und Dienste finden Sie die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Rhein-Hunsrück-Kreis.

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