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Leistungen für junge Menschen mit Behinderung


Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderung

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Kindern und Jugendlichen die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen und zu fördern.

Voraussetzung für eine Maßnahme der Eingliederungshilfe ist, dass der junge Mensch eine nicht nur vorübergehende Behinderung hat oder von einer solchen bedroht ist. Für eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung kommen die Hilfen nach SGB IX über den Fachbereich Soziale Hilfen – Sachgebiet „Eingliederungshilfe“ infrage, bei seelischen Beeinträchtigungen ist die Zuständigkeit des Jugendamtes nach SGB VIII gegeben. Weitere Voraussetzung ist, dass der junge Mensch aufgrund dieser Behinderung wesentlich in seiner Teilhabe eingeschränkt ist.

Therapeutische Maßnahmen, wie Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie und auch stationäre Rehabilitationsmaßnahmen des Krankenversicherungsträgers sind vorrangig vor Leistungen des SGB IX in Anspruch zu nehmen. Hier gilt es eine drohende Behinderung abzuwenden, einen fortschreitenden Verlauf zu verlangsamen oder die Folgen der Behinderung zu beseitigen bzw. zu mildern.

Im Rahmen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit Behinderung gibt es folgende Leistungen:

-     Nichtmedizinische Frühförderung

Hierbei handelt es sich um eine ambulante Leistung aus dem medizinisch-therapeutischen oder heilpädagogischen Bereich für Kinder mit Behinderung, die noch nicht eingeschult sind. Diese werden von Sozialpädiatrischen Zentren oder Interdisziplinären Frühförderstellen erbracht. Ziel dieser Hilfen ist die umfassende Entwicklungsförderung von beeinträchtigten Kindern. Wenn Sie diese Leistung beantragen wollen, wenden Sie sich an ein Sozialpädiatrisches Zentrum in Ihrer Nähe (Liste Unterstützung, Beratung, Förderung). Von dort werden die erforderlichen Anträge mit ärztlichen Unterlagen dann an uns weitergeleitet.

-       Aufnahme in eine Integrative Kindertagesstätte (Heilpädagogischer Kitaplatz)

Im Zuge der Inklusion von Kindern mit Beeinträchtigungen in die Regeleinrichtungen wird im Rahmen des Gesamtplan-/Teilhabeverfahrens geprüft, ob nicht auch der Besuch einer Regelkindertagesstätte, evtl. mit Integrationshilfe, möglich ist. Infolgedessen wird derzeit nur bei Kindern mit erheblichen Beeinträchtigungen ein heilpädagogischer Kitaplatz gewährt.

-       Integrationshilfe in der Kindertagesstätte

Ziel einer Integrationshilfe/Teilhabeassistenz in der Kindertagesstätte ist es, den behinderungsbedingten Mehrbedarf des Kindes auszugleichen und das Kind seiner Beeinträchtigung entsprechend zu fördern. Kinder mit Behinderungen sollen ganz selbstverständlich sozial eingebunden sein und an allen Aktivitäten teilnehmen. Dabei geht es darum Kinder mit und ohne Behinderung anzuregen, miteinander zu spielen und sich gegenseitig zu helfen.

-       Integrationshilfe für den Besuch der Schule

Anders als bei der Integrationshilfe in der Kindertagesstätte, ist es Aufgabe einer

Integrationshilfe nach SGB IX das Kind mit Behinderung bei lebenspraktischen Tätigkeiten zu unterstützen. Hierunter fallen beispielsweise erforderliche Hilfen bei der Orientierung im Schulgebäude, Transport der Unterrichtsmaterialien usw. Der pädagogische Auftrag (Förderung beim Lernen) liegt hier bei der Schule, die sich der Inklusion beeinträchtigter Kinder im Zuge der UN-Konvention verpflichtet hat.

Junge Menschen sollen selbstverständlich wohnortnah ihre Kita und Schuleinrichtung besuchen können. Die Teilhabeassistenz ist dabei eine ergänzende Unterstützung für Erzieher*innen und Lehrkräfte. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag liegt in der Verantwortung der besuchten Einrichtung. Die jungen Menschen erfahren somit eine gemeinschaftliche Begleitung und Förderung, die sie im Besonderen in ihrer Eigenständigkeit stärkt.

Obenstehende Leistungen werden bei der Kreisverwaltung beantragt. Unter Antragstellung auf Leistungen für Kinder und Jugendliche erhalten Sie weitere Informationen und Unterlagen.

Im Wegweiser für Menschen mit Behinderung finden Sie weitere Leistungen und Angebote für junge Menschen mit Behinderung im Rhein-Hunsrück-Kreis.

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