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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 24 der Ersten Sprengstoffverordnung für das
Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II
(privates Kleinfeuerwerk)

Antragsfrist: mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

Angaben zur antragstellenden Person

Angaben zum Feuerwerk


Wichtige Hinweise zu diesem Antrag haben wir Ihnen in einem Dokument zusammengestellt:

Mit dem Absenden dieses Online-Antrages wird die Richtigkeit der Angaben bestätigt.

(Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder)

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