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Staatsangehörigkeit

Prüfung und Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

Personen, die einen Nachweis über ihre deutsche Staatsangehörigkeit benötigen, können bei der Kreisverwaltung die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beantragen. Steht nicht eindeutig fest, ob jemand die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, so kann ein Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit gestellt werden. Zuständig für die Bearbeitung der vorgenannten Anträge ist die hiesige Kreisverwaltung, sofern sich die antragstellende Person dauerhaft im Rhein-Hunsrück-Kreis aufhält. Für Antragsteller aus dem Ausland ist das Bundesverwaltungsamt in 50728 Köln zuständig.

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