Sport
Der Rhein-Hunsrück-Kreis gewährt Zuwendungen zur Förderung des Jugendsportes an Sportvereine und -verbände sowie an Gemeinden, Verbandsgemeinden und Zweckverbände des Kreises. Die Voraussetzungen für die Förderungen ergeben sich aus der folgenden Richtlinie. Die Verwaltung der Mittel obliegt dem Sachgebiet -Sportförderung- der Kreisverwaltung.