Persönliches Budget
Mit dem Persönlichen Budget haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, selbstbestimmt und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Seit dem 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf diese Leistungsform.
Statt der bisherigen Sachleistungen erhält der Mensch mit Behinderung von einer Stelle ein Budget ausgezahlt, mit dem er sich notwendige Leistungen selber einkaufen kann. Er kann damit eigenständig bestimmen, welche Dienstleistungen in welcher Form und von welchem Anbieter er in Anspruch nimmt.
Die Höhe des persönlichen Budgets richtet sich nach dem individuellen Bedarf eines Menschen mit Behinderung.
Unter Antragstellung / Verfahren Teilhabeplanung erfahren Sie, wie Sie das persönliche Budget beantragen können.