Beteiligung der Brandschutzdienststelle in Genehmigungsverfahren
- Baugenehmigungen (Neubauten und Nutzungsänderungen)
- Konzessionen (Gaststätten, Beherbergungsbetriebe, Versammlungsstätten, Diskotheken)
- Bauleitplanung (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne)
- Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Vollzug des Titel IV Gewerbeordnung (GewO), Messen, Märkte, Ausstellungen
Bei Baugenehmigungsverfahren beschränkt sich die Mitwirkung der Brandschutzdienststelle im wesentlichen auf Gebäude "besonderer Art und Nutzung gemäß § 50 Landesbauordnung" (größere Wohn- und Geschäftshäuser, Industriebauten, Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Heime, Verkaufsstätten, Garagenanlagen, Schulen , Kindertagestätten und dergleichen, sowie bauliche Anlagen mit erhöhter Brand- und Explosionsgefahr).
Sollten Sie beabsichtigen, bestehende bauliche Anlagen der genannten Art zu erwerben oder umzunutzen, empfehlen wir, vorab mit der Brandschutzdienststelle Kontakt auf zu nehmen. Wir beraten und informieren Sie gerne.
Besonders bei Neubauten ist es von Bedeutung, bereits in der Planungsphase brandschutztechnische Besonderheiten mit der Brandschutzdienststelle abzusprechen, um Planungsfehler zu vermeiden.
Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit
Ihre Brandschutzdienststelle