BAföG für Schülerinnen und Schüler
Mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) stellt der Staat Mittel zur Verfügung, soweit Lebensunterhalt und Ausbildungskosten nicht selbst sichergestellt werden können.
Elektronische Antragstellung
Sie können Ihren Antrag auf Leistungen nach dem BAföG auch online stellen. Dazu benötigen Sie ein DE-Mail-Konto mit der Möglichkeit der qualifizierten elektronischen Signatur (§ 5 Abs. 5 DE-Mail-Gesetz). Den Antrag können Sie unter https://www.bafoeg-rlp.de online ausfüllen und anschließend per DE-Mail an die Kreisverwaltung senden. Die DE-Mail-Adresse der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück lautet: rhk@rheinhunsrueck.de-mail.de
Wer hat einen Anspruch?
Ein Anspruch besteht für Schülerinnen und Schüler unter anderem für den Besuch von
- zumindest 2-jährigen berufsqualifizierenden Berufsfachschulen
- Berufsaufbauschulen
- Fach- und Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
Studentinnen und Studenten einer Fachhochschule oder Universität wenden sich wegen der Beantragung bitte direkt an das Amt für Ausbildungsförderung an der Hochschule oder Universität an der sie eingeschrieben sind.
Was umfasst die Leistung?
Schülerinnen und Schüler erhalten die Förderung vollständig als Zuschuss, sie muss nicht zurückgezahlt werden.
Wie hoch ist der Regelbedarf
Ausbildungsstätte | Auszubildende/-r wohnt im Elternhaus | Auszubildende-/r wohnt nicht im Elternhaus | |
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1. |
Weiterführende allgemeinbildende Schulen ab Klasse 10 z.B. Berufsvorbereitungsjahr, Berufsfachschule I und II, Gymnasium, berufliches Gymnasium
Zur Beurteilung der Erreichbarkeit der Ausbildungsstelle wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiter unserer BAföG-Stelle, bevor Sie eine Wohnung anmieten. |
keine Förderung | 580 € |
2. |
Fach- und Fachoberschulen
Zur Beurteilung der Erreichbarkeit der Ausbildungsstelle wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiter unserer BAföG-Stelle, bevor Sie eine Wohnung anmieten. |
keine Förderung | 580 € |
3. |
Berufsfachschul- und Fachschulklassen z.B. höhere Berufsfachschule, Fachschule für Sozialwesen
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243 € | 580 € |
4. |
Abendhaupt- und Abendrealschulen; Berufsaufbauschulen |
439 € | 675 € |
5. |
Fachoberschulklassen z.B. Berufsoberschule I
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439 € | 675 € |
6. |
Fachschulklassen z.B. Fachschule für Technik
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446 € | 716 € |
7. |
Abendgymnasien; Kollegs z.B. Berufsoberschule II |
446 € | 716 € |
8. |
Höhere Fachschulen, Akademien, Hochschulen |
474 € | 744 € |