Jugendhilfeplanung im Rhein-Hunsrück-Kreis
Das Ziel der Jugendhilfeplanung ist im Sinne ihrer gesellschaftlichen Funktion zu sozialer Gerechtigkeit und dem Abbau regionaler Ungleichheit beizutragen. Die Fachkräfte ermitteln und beschreiben die Bedürfnisse und Lebenslagen. Hierbei ist die Sozialberichterstattung ein wesentliches Instrument. Durch die Abbildung der Bedarfe sollen vorausschauend soziale Unterstützungssysteme entwickelt werden, die dann auf ihre Wirkungen regelmäßig überprüft werden. Durch Bedarfsuntersuchungen und Evaluation leistet die Sozialplanung einen Beitrag zu einem bedarfsgerechten, wirtschaftlichen und leistungsfähigen Angebot sozialer Einrichtungen und Dienstleistungen.