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Gesundheitsamt

AIDS-Beratung

Ein HIV-Antikörper-Test kann kostenlos und anonym bei unserem Gesundheitsamt durchgeführt werden.

Vor der Blutentnahme wird ein ärztliches Beratungsgespräch angeboten.

Selbstverständlich ist auch eine telefonische oder persönliche Beratung durch unsere Sozialarbeiterin oder unseren Sozialarbeiter möglich.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei:

  1. Frau Olivia Bahn

    Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
    Fachbereich Gesundheitsamt

    Ludwigstraße 3 – 5
    55469 Simmern/Hunsrück

  2. Frau Heike Martin-Allmendinger

    Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
    Fachbereich Gesundheitsamt

    Hüllstraße 13
    55469 Simmern/Hunsrück

Amtsärztliche Untersuchungen

Das ärztliche Personal des Gesundheitsamtes führt im Auftrag von Behörden und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes Untersuchungen und Begutachtungen durch,  wie beispielsweise Einstellungsuntersuchungen, Überprüfungen von Dienst- und Arbeitsfähigkeit, Untersuchungen im Rahmen des Beihilferechtes, Feststellung der Fahreignung, gerichtsärztliche Begutachtung bei Betreuung.

Betreuungsbehörde

Selbständig Tätige in Heilberufen

Selbständig ausgeübte Berufe im Gesundheitsdienst sind dem für den Ort der Niederlassung zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.

Hierbei ist die Anschrift der Niederlassung anzugeben und ein Nachweis, mittels beglaubigter Kopie oder durch Vorlage der Originalurkunde, beizufügen, der Sie zur Ausübung des Berufs und zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt.

Gesundheitstelefon / Aktion der LZG

Die Landeszentrale für Gesundheitsförderung (LZG) in Rheinland-Pfalz e.V. veröffentlicht viele aufschlussreiche und allgemeinnützige Informationen rund um das Thema Gesundheit.

https://lzg-rlp.de/de/index.html

Hygiene und Gesundheitsschutz

Impfen

Menschen mit psychischer Beeinträchtigung

Schuluntersuchungen

Die Schuluntersuchung vor der Einschulung ist gesetzlich vorgeschrieben (Schuleingangsuntersuchung SEU). Hierbei wird geprüft und festgestellt, ob ein Kind die nötige Schulreife für den Schulalltag besitzt.

Zur körperlichen Untersuchung (Sehtest, Hörtest usw.) wird unter anderem der Entwicklungsstand anhand motorischer, geistiger, sozialer, kognitiver als auch kommunikativer Fähigkeiten getestet.

Eine Schulärztin untersucht und beurteilt die Entwicklung des Kindes. Bei eventuellem Förderbedarf werden entsprechende Maßnahmen empfohlen.

Zur Schuluntersuchung muss jedes Kind im schulpflichtigen Alter. Außerdem haben die Eltern die Möglichkeit, um eine Zurückstellung zu bitten, wenn sie nachweisen können, dass ihr Kind dem Schulaltag noch nicht gewachsen ist.

Unterbringungsbehörde

Das Aufgabengebiet der Unterbringungsbehörde beinhaltet die Einleitung und Koordination der Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch erkrankte Personen nach dem Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (PsychKHG).

Diese Aufgabe erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Sozialpsychiatrischen Dienstes und der Betreuungsbehörde.

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