Sprungziele
Inhalt

Stipendien für Medizinstudierende

Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger ist ein primäres Anliegen des Rhein-Hunsrück-Kreises. Der Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises hat deshalb Maßnahmen beschlossen, die dabei helfen, dieses Ziel zu verwirklichen. Daher vergibt der Landkreis zum Sommersemester 2024 bis zu fünf Stipendien, um Studierenden das Studium der Humanmedizin zu ermöglichen und eine Bindung der Studierenden und Absolventen an den Rhein-Hunsrück-Kreis zu verstärken.

Das Stipendienprogramm richtet sich an Medizinstudierende, die später ihre Facharztweiterbildung in Innerer oder Allgemeinmedizin, in Kinder- und Jugendheilkunde oder im Fachgebiet Öffentliches Gesundheitswesen im Rhein-Hunsrück-Kreis absolvieren möchten und zu einer langfristigen beruflichen Betätigung im Anschluss an ihre Ausbildung im Rhein-Hunsrück-Kreis bereit sind.

Was beinhaltet das Medizinstipendium des Rhein-Hunsrück-Kreises?

Die Studienförderung wird als grundsätzlich nicht zurückzahlbarer Zuschuss gewährt. Das monatliche Stipendium beträgt bis zum erfolgreichen Abschluss des Ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung (Physikum) monatlich 1.000 € und wird bis zum Erreichen des Physikums für maximal 24 Monate gezahlt. Nach erfolgreicher Ableistung des Ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung erhöht sich die Förderung ab dem auf den Zugang des Nachweises über die bestandene Prüfung beim Stipendiengeber folgenden Monat auf 1.200 € monatlich. Die Gesamtzeit der Förderung beträgt maximal 72 Monate und endet spätestens mit Bestehen des Dritten Abschnitts der ärztlichen Prüfung. Das Stipendium wird erstmals mit Beginn des auf den Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung folgenden Semesters ausgezahlt, sofern der Stipendiat/die Stipendiatin (m/w/d) im Studienfach Medizin mit einem Studienplatz eingeschrieben ist.

Wer kann sich für das Stipendium bewerben?

Antragsberechtigt sind Studierende, die

  •  an einer deutschen Universität für ein Studium der Fachrichtung Humanmedizin eingeschrieben ist oder einer anderen Universität, deren Abschluss die Approbation als Arzt in Deutschland zulässt, und
  • uneingeschränkt in Deutschland leben und als Arzt arbeiten dürfte. 

Welche Verpflichtungen gehen die Stipendiaten ein?

Der/die Stipendiat/in (m/w/d) verpflichtet sich, die Facharztausbildung in innerer oder Allgemeinmedizin, in Kinder- und Jugendheilkunde oder im Fachgebiet Öffentliches Gesundheitswesen spätestens sechs Monate nach Abschluss des Studiums im Rhein-Hunsrück-Kreis oder nach Absprache mit dem Stipendiengeber in den umliegenden Gebietskörperschaften zu absolvieren. Ferner verpflichtet sich der Stipendiat/die Stipendiatin, nach der erfolgreichen Weiterbildung binnen sechs Monaten für einen Zeitraum von mindestens weiteren 5 Jahren im Rhein-Hunsrück-Kreis als angestellte oder niedergelassene Ärztin/ als angestellter oder niedergelassener Arzt oder als Ärztin/Arzt im Öffentlichen Gesundheitswesen tätig zu werden. Für den Fall, dass die Facharztausbildung in einer Gebietskörperschaft außerhalb des Rhein-Hunsrück-Kreises absolviert wird, verlängert sich die Tätigkeitszeit im Rhein-Hunsrück-Kreis auf 10 Jahre.

Bewerbung und Auswahlverfahren

Wo bewerbe ich mich? 

Interessenten, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und bereit sind, sich längerfristig beruflich an den Rhein-Hunsrück-Kreis zu binden, können ihre Bewerbungen postalisch oder gerne per E-Mail an Herrn Jakobs bis 15. Januar 2024 bei der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis einreichen. Die Bewerbungsanschrift lautet: 

Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis

-Fachbereich Kreisentwicklung-

Ludwigstr. 3-5

55469 Simmern


Welche Unterlagen sind einzureichen? 

  • Formloses Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • Kopie des Personalausweises
  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Hochschulreife
  • Kopie der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung an einer deutschen Universität oder einer anderen Universität, deren Abschluss die Approbation als Arzt in Deutschland zulässt.
  • bei schon bestandenem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses


Fragen? 

Bei Fragen können Sie sich vorab bei Herrn Jakobs informieren.


nach oben zurück