Sprungziele
Inhalt
Datum: 04.01.2024

Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen im Jahr 2024

Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis weist darauf hin, dass ab Dienstag, 2. Januar 2024, Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2024 gestellt werden können. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2024. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist, sie endet am 30. April 2024.

Die oben genannte Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2024 gepflanzt werden sollen.

Folgende Maßnahmen können beantragt werden:

Anpassung der Zeilenbreite               Block 10 (Maßnahmen 11 – 16)

Pflanzung von Halb- und

Hochstammreben                                          Block 20 (Maßnahmen 21 – 26)

Rebsortenwechsel                                         Block 30 (Maßnahmen 31 – 56)

Bodenordnung                                               Block 40 (Maßnahmen 41 – 46)

Handarbeitsmauersteillagen                          51

Querterrassierung                                          53

Die Fördersätze mit den neuen Maßnahmen in 2024 lauten:

Maßnahmen 11, 21, 31 und 41                       7.500 €/ha (Flachlagen)

Maßnahmen 16, 26, 36 und 46                     10.000 €/ha (Flachlagen)

Maßnahmen 12, 22, 32 und 42                     19.000 €/ha (Steillagen)

Maßnahmen 14, 24, 34 und 44                     21.000 €/ha (Steilst- und Terrassenlagen)

Maßnahmen 13, 23, 33 und 43                       7.500 €/ha (Extensive Anlagen)

Maßnahmen 15, 25, 35 und 45                       6.000 €/ha (Nutzung gebrauchtes Material)

Maßnahme 51:                                              32.000 €/ha (Handarbeitsmauersteillagen)

Maßnahme 53:                                              24.000 €/ha (Neuanlage von Querterrassen)

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.

Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) enthaltenen Rebsorten erfolgen.

Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Für Antragstellende, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/) die Richtlinie und die Antragsformulare ab Januar 2024 zum Download bereit.

Ansprechpersonen bei der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises, Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau, sind:

Frau Huhn, E-Mail tanja.huhn@rheinhunsrueck.de, Telefon 06761 82-832 und

Frau Rink, E-Mail angelika.rink@rheinhunsrueck.de, Telefon 06761 82-835

nach oben zurück