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Datum: 19.12.2023

Schutzstatus der Geflüchteten aus der Ukraine wird bis März 2025 verlängert

Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz nach § 24 AufenthG (Aufenthaltsgesetz) erhalten haben, gelten kraft Gesetz bis zum 4. März 2025 fort. Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt.

Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig. Es werden keine neuen Aufenthaltstitel ausgegeben, alle bisher ausgegebenen Aufenthaltstitel mit einer Gültigkeit bis zum 04.03.2024 gelten automatisch bis zum 04.03.2025 fort.

Alle Geflüchteten aus der Ukraine die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten haben und derzeit im Rhein-Hunsrück-Kreis angemeldet sind, werden in den nächsten Wochen postalisch ein Informationsschreiben erhalten.

Wir bitten aufgrund dessen von Sachstandsanfragen oder Anfragen zur Verlängerung der Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG bei der Ausländerbehörde abzusehen.

Weitere Informationen können hier abgerufen werden:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/11/ukraine-verordnung.html

https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de

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