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Datum: 06.07.2023

Schülerfahrkarten für das Schuljahr 2023/2024 rechtzeitig beantragen

Die Sommerferien rücken näher und damit auch das neue Schuljahr. Eltern sollten frühzeitig an die Bestellung der Schülerfahrkarten denken. Die Onlineanträge für die Bestellung der Schülerfahrkarten finden Sie hier.

Ein Antrag ist nur erforderlich
•    bei der Einschulung in die Grundschule,
•    beim Wechsel von der Grundschule zur Klassenstufe 5 (Sekundarstufe I)
•    beim Wechsel von der Klassenstufe 10 (Sekundarstufe I) zur Klassenstufe 11 (Sekundarstufe II) und
•    beim Wechsel von einer weiterführenden Schule zu einer Berufsbildenden Schule.

Innerhalb der Sekundarstufe II gilt
•    der Antrag muss jährlich gestellt werden
•    ein Anspruch auf Fahrtkostenübernahme ist einkommensabhängig. Wird die Einkommensgrenze überschritten, sind die Fahrkarten auf eigene Kosten bei einem beliebigen Verkehrsunternehmen oder dem Verkehrsverbund Rhein-Mosel zu bestellen.
•    Ändern sich die dem Antrag zugrundeliegenden Daten wie zum Beispiel der Wohnsitz oder es wird eine andere Schule besucht, ist ein neuer Antrag zu stellen.

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