Sprungziele
Inhalt
Datum: 04.04.2022

Maskenpflicht bei der Kreisverwaltung bleibt bestehen

Mit der aktuellen Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz ist mit dem 3. April 2022 grundsätzlich die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.

Aufgrund der momentanen Infektionslage besteht jedoch weiterhin eine hohe Infektionsgefahr. Das Hygienekonzept der Kreisverwaltung sieht daher zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie des Personals eine Maskenpflicht weiter vor.

Landrat Volker Boch bittet um Verständnis für die Entscheidung, dass auch ab dem 3. April 2022 ein Besuch der Kreisverwaltung nur mit einer medizinischen oder einer FFP2-Maske möglich ist.

nach oben zurück