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Datum: 20.07.2023

Kreisverwaltung setzt Genehmigungen von privaten Kleinfeuerwerken vorerst aus

Die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises ist zuständig für die Erteilung von Genehmigungen für private Kleinfeuerwerke der Kategorie F2 im Sinne des § 24 Absatz 1 der Ersten Sprengstoffverordnung.

Die aktuelle Witterungslage und die damit einhergehende Trockenheit von Wäldern, Feldern und anderen Vegetationsflächen erhöht das Risiko von Bränden erheblich. Selbst kleinste Funken oder Glutnester könnten in dieser Situation zu schlimmen Feuern führen, die sich rasch ausbreiten und große Schäden anrichten könnten.

„Es ist in dieser Zeit von größter Bedeutung, die Gefahr von Bränden zu minimieren und alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Bevölkerung, der Umwelt und des Eigentums zu gewährleisten und auch die örtlichen Feuerwehren zu entlasten“, betont Landrat Volker Boch. „Wir rufen daher alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, verantwortungsbewusst zu handeln und auf private Feuerwerke zu verzichten. Unsere Entscheidung, vorübergehend keine Genehmigungen für Feuerwerke zu erteilen, ist eine Vorsichtsmaßnahme, um das Risiko von Bränden während der aktuellen Trockenheitsperiode zu minimieren. Wir werden die Situation fortlaufend überwachen und die Genehmigung von Feuerwerken wieder ermöglichen, sobald sich die Brandgefahr deutlich verringert hat.“

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