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Datum: 31.10.2023

Kreisverwaltung informiert: großflächige Rodungsarbeiten am Schulzentrum Kirchberg wegen Kanalsanierung erforderlich

Am Schulzentrum Kirchberg, bestehend aus der Kooperativen Gesamtschule und der Grundschule, ist eine Sanierung des Kanalsystems dringend erforderlich. Diese Maßnahme dient insbesondere dem Schutz der Bürger und Anwohner, da es bei Starkregenereignissen regelmäßig zum Überstau des Entwässerungssystems mit Oberflächenabfluss auf anliegende Grundstücke und damit zu Überspülungen kommt. Betroffen von der Kanalsanierung sind Flächen des Rhein-Hunsrück-Kreises, der Verbandsgemeinde Kirchberg, der Stadt Kirchberg, sowie der Verbandsgemeindewerke Kirchberg. Der Rhein-Hunsrück-Kreis als Eigentümer des größten Flächenanteils übernimmt als Bauträger federführend die Leitung des Projekts.

Die Maßnahme ist mit der Stadt Kirchberg sowie der Verbandsgemeinde Kirchberg abgestimmt und in insgesamt drei Bauabschnitte unterteilt. Die Umsetzung soll in den Jahren 2024 bis 2026 erfolgen.

Die Ausführung des ersten Bauabschnitts ist für Sommer 2024 mit der Errichtung eines Stauraumkanals auf dem Areal unterhalb, also nördlich des Sportplatzes geplant. Darauf folgen im Herbst 2024 Arbeiten im Bereich des Freibades und am Fußweg nebendem Freibad in der Nähe der Stadthalle.

Um den ersten Bauabschnitt umsetzen zu können, sind im betroffenen Bereich vorher großflächige Rodungsarbeiten zwingend notwendig. Diese sind zur Umsetzung des Hochwasserschutzes unvermeidbar und sollen im anstehenden Winter 2023/2024 durchgeführt werden.

Der Kreisverwaltung ist es aus naturschutzfachlicher Hinsicht wichtig, die Rodungsfläche auf das absolut notwendige Minimum zu begrenzen. Soweit möglich, soll der alte wertige Baumbestand in den Randbereichen zum Fußweg hinter, also westlich des Sportplatzes zusammenhängend erhalten bleiben. Auch die Leitungsführung im Bereich des Freibades ist minimalinvasiv geplant. Der Baumbestand soll insgesamt, soweit nur irgend möglich geschont werden.

Nach Abschluss der Maßnahme ist vorgesehen, unter Einhaltung eines nötigen Schutzstreifens für den neuen Stauraumkanal zum Schutz vor Beschädigungen durch Wurzeln und für Wartungsarbeiten, neue Bepflanzungen umzusetzen.

Die Eigentümer der benachbarten Grundstücke wurden seitens der Kreisverwaltung bereits über die anstehenden Rodungs- und Tiefbauarbeiten informiert. In den kommenden Wochen werden mit der Maßnahme beauftragte Unternehmen die Maßnahme vor Ort planerisch vorbereiten, bevor bis Ende Februar 2024 die notwendigen Rodungen erfolgen.

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