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Datum: 19.12.2023

Kreistag beschließt Resolution: Schließung der Notdienstzentrale in Emmelshausen stößt auf breite Ablehnung

Trotz massiver öffentlicher Kritik in den Medien und deutlicher Einwände der Kommunen hält die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz offensichtlich weiterhin an den Plänen zur Schließung der Bereitschaftsdienstzentrale fest. Dagegen besteht in der Region erheblicher Protest.

Dies hat der Kreistag zum Anlass genommen und in seiner jüngsten Sitzung auf Vorschlag eine Resolution an die Kassenärztliche Vereinigung beschlossen.

„Einstimmig hat der Kreistag festgestellt, dass eine Schwächung der ärztlichen Versorgung in der Region nicht akzeptiert werden kann“, berichtet Landrat Volker Boch, der die Resolution des Kreistages als Vorschlag in die jüngste Sitzung des Kreistages eingebracht hat. „Die Vorgehensweise der KV ist nicht akzeptabel und stößt auf breite Ablehnung“, erklärt Landrat Boch. 

In einem aktuellen Schreiben überreicht der Landrat die einstimmig gefasste und breit getragene Resolution an den Präsidenten der KV, Herrn Dr. Peter Heinz.

„Mit dem Schreiben habe ich, wie der Kreistag in der Resolution deutlich erklärt hat, die Unterstützung seitens der Kommunen der KV angeboten. Handeln und die Entscheidung zum Fortbestand der Bereitschaftsdienstzentrale Emmelshausen treffen, muss jedoch die KV“, fordert Landrat Volker Boch. Der Landrat wird in dieser Woche auf Einladung der KV an einer Videokonferenz teilnehmen, zu der verschiedene Verantwortliche eingeladen sind, die im gesamten Bundesland von Schließungen betroffen sein werden. „Ich begrüße es, dass die KV diesen Termin anberaumt hat, um den Austausch zu suchen. Die Einladung zu einer solchen Videokonferenz kann aus meiner Sicht allerdings nur ein erster Schritt sein, um in den Austausch zu kommen.“ 

Die am 11. Dezember vom Kreistag einstimmig beschlossene Resolution hat folgenden Wortlaut:


Resolution des Rhein-Hunsrück-Kreises

an die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz

zum Erhalt der Bereitschaftsdienstzentrale in Emmelshausen

vom 11. Dezember 2023

Der Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises stellt fest,

  1. dass eine Schwächung der ärztlichen Versorgung in der Region nicht akzeptiert werden kann.

  2. dass zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen ärztlichen Versorgung, insbesondere auch die Sicherstellung eines ausreichenden Bereitschaftsdienstes zählt. Bereitschaftsdienst ist gesetzlicher Auftrag der Daseinsvorsorge. Der Bereitschaftsdienst darf somit nicht aus rein finanziellen Erwägungen eingeschränkt werden.

  3. dass eine Verweisung von hilfesuchenden Patientinnen und Patienten auf die Ambulanzen der Krankenhäuser oder den Rettungsdienst nicht akzeptiert werden kann.

Der Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises erwartet und wünscht

  1. einen uneingeschränkten Fortbestand der Bereitschaftsdienstzentrale in Emmelshausen.

  2. die Gewährleistung einer flächendeckenden Gewährleistung der ärztlichen Versorgung, auch im ländlichen Raum, und auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten.

  3. die Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen und somit auch die ordnungsgemäße Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen für unselbstständig tätige Ärztinnen und Ärzte.

  4. etwaige Änderungen im Versorgungskonzept mit den betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften zu besprechen und gemeinsam gute Lösungen zur Versorgung der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen.

Der Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises versichert der Ärzteschaft

  1. gemeinsam mit den Städten und Gemeinden auch künftig gute Bedingungen zur Niederlassung durch verschiedene Förderprogramme zu schaffen.

  2. auch weiterhin durch das Stipendienprogramm Medizinstudierende finanziell zu unterstützen.

  3. weiterhin sich für die Belange der Ärztinnen und Ärzte einzusetzen.

  4. eine stets vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Kommunen. 
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