Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz schließt Notdienstzentrale in Emmelshausen - Großes Unverständnis in der Region
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz hat kurzfristig mitgeteilt, in den kommenden Wochen mehrere Bereitschaftspraxen in Rheinland-Pfalz zu schließen. Die KV begründet dies mit einem Urteil des Bundessozialgerichts, das die Klage eines Zahnarztes aus Baden-Württemberg behandelt hat. Von den Schließungen zum 1. Januar 2024 durch die KV ist auch die Bereitschaftsdienstzentrale in Emmelshausen betroffen. „Uns wurde dies kurzfristig mitgeteilt, ohne, dass es vorab irgendeine Information oder eine Erklärung dazu gab“, erklärt Landrat Volker Boch, „dafür fehlt mir jegliches Verständnis.“
Das Urteil des Kasseler Gerichts führt dazu, dass die Ärzte, die nicht niedergelassen sind, sogenannte Poolärzte, der Sozialversicherungspflicht unterliegen und daher Abgaben zahlen müssen. Die KV geht aufgrund der Entscheidung wohl davon aus, künftig ebenfalls Beiträge zur Sozialversicherung abführen zu müssen.
„Mit großem Missfallen haben wir die Ankündigung der Kassenärztlichen Vereinigung zur Schließung der Bereitschaftsdienstzentrale in Emmelshausen zur Kenntnis genommen. Es ist für viele Bürgerinnen und Bürger nicht zu verstehen und für unsere Region schwer hinzunehmen, dass Praxen auf diese Weise aus der medizinischen Landschaft verschwinden und unsere Region dadurch weiter geschwächt wird. Denn das oberste Ziel muss es sein, dass die Menschen vor Ort im Alltag und im Notfall gut und ausreichend versorgt sind“, erklärt Landrat Boch. „Bei allem Verständnis für die möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen des Urteils muss die Versorgung der Menschen im Vordergrund stehen.“
Bei dem Urteil handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung zu einer Klage aus Baden-Württemberg im Umfeld eines zahnärztlichen Notdienstes und richtet sich nicht unmittelbar gegen die KV Rheinland-Pfalz. „Warum die KV Rheinland-Pfalz kurzfristig und ohne Abstimmung diese Konsequenz zieht, kann ich nur schwer nachvollziehen“, so Landrat Boch weiter, der sich in einem Schreiben an die KV wenden wird. Erhebliche Kritik melden auch der Landkreistag Rheinland-Pfalz und der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein, Peter Unkel, gegen die Entscheidung der KV an.
Mit der Bereitschaftsdienstzentrale in Simmern, den Bereitschaftsdienstzentralen in den umliegenden Landkreisen, der Hunsrück Klinik kreuznacher diakonie in Simmern und dem Krankenhaus Heilig Geist in Boppard gibt es weiterhin Angebote zur Gewährleistung der ärztlichen Versorgung außerhalb der normalen Dienstzeiten. Auch haben viele hausärztliche Praxen und MVZ im Rhein-Hunsrück-Kreis lange Öffnungszeiten. Allerdings wurde gerade in Emmelshausen kürzlich erst eine etablierte Hausarztpraxis geschlossen, was vor Ort zu erheblichen Problemen führt.
„Das regionale Versorgungssystem wird durch diese Entscheidung der KV perspektivisch eher noch enger als besser“, sagt Landrat Boch. „Es muss aber weiterhin eine stabile zukünftige ärztliche Versorgung in der ländlichen Region geben. Hier sehe ich die KV bei allem Verständnis für betriebswirtschaftliche Interessen absolut in der Pflicht. Wir werden die Ankündigung der KV zur Schließung der Bereitschaftszentrale in Emmelshausen zum Anlass nehmen, die Situation erneut und nachdrücklich mit den Beteiligten zu erörtern“, kündigt der Landrat weiter an.