Informationsveranstaltung zu den Neuregelungen im Betreuungsrecht
Am 20. Juni 2023 erhielten Aktive des Gesundheits- und Sozialwesens, Mitarbeitende aus ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, der Krankenhäuser sowie des Ehrenamtes in einer gemeinsamen Veranstaltung der Betreuungsbehörde und der Pflegestrukturplanung des Rhein-Hunsrück-Kreises wichtige Informationen zu den Neuregelungen im Betreuungsrecht.
Rechtliche Betreuung bedeutet einen schwerwiegenden Eingriff in die persönlichen Rechte von Betroffenen und sollte immer als letzte Möglichkeit zur Unterstützung gewählt werden.
Die Referentinnen Frau Dr. Barbara Keßler-Link, Leiterin des Betreuungsvereins der Lebenshilfe in Kastellaun, und Frau Kerstin Harder von der Betreuungsbehörde des Rhein-Hunsrück-Kreises referierten über die erhebliche Verbesserung der Selbstbestimmung von Betroffenen. Durch die Neuregelungen befinden sich alle am Verfahren beteiligten Personen in einem Prozess des Verstehens einer schwierigen Rechtsgrundlage mit dem Ziel der optimalen Anwendung für die Betroffenen. Schnell wurde erkennbar, dass nur eine gute Kommunikationskultur aller beteiligten Berufsgruppen den gesetzlichen Rahmen sinnvoll ergänzen wird. Wenn wir uns zukünftig als gemeinschaftliche Dienstleister*innen für Betroffene verstehen, können wir aus den vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Rahmenbedingungen, gemeinsame Handlungs- und Verfahrensabläufe entwickeln und etablieren.