Feierliches Bekenntnis zur Deutschen Staatsangehörigkeit abgelegt
In einer Feierstunde im Kreishaus sprachen 42 neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger das Gelöbnis auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
42 Personen aus den Herkunftsländern Syrien (18), Rumänien (8), Indien (4), Ungarn (4), Kasachstan (1), Polen (2), Marokko (1), Türkei (1), Russland (1), Equador (1) und Slowakei (1) erhielten die Einbürgerungsurkunden für die deutsche Staatsangehörigkeit. 35 Personen konnten bei der Einbürgerung ihre bisherige Staatsbürgerschaft beibehalten.
In seiner Ansprache betonte Landrat Volker Boch die Bedeutung des Engagements der neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger für ihr neues Heimatland. Er würdigte ihre Entscheidung für eine neue Zukunft und die Werte unserer Gesellschaft anzunehmen. Gleichzeitig betonte er die Wichtigkeit von Toleranz, Respekt und Integration für ein harmonisches Zusammenleben aller Bürgerinnen und Bürger. „Ich freue mich, über den erfolgreichen Abschluss des Einbürgerungsprozesses und gratuliere Ihnen ganz herzlich zu Ihrem neuen Status. Sie sind nun Teil unserer Gemeinschaft und haben dieselben Rechte und Pflichten wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger. Sie repräsentieren eine Vielfalt an Kulturen, Traditionen und Hintergründen. Durch Ihre Einbürgerung leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur kulturellen Bereicherung und zum Zusammenhalt in unserer Gesellschaft“, betonte der Landrat.
In Deutschland gibt es seit mehr als 50 Jahren eine Zuwanderung. Zwischenzeitlich leben über 10,8 Millionen ausländische Personen dauerhaft im Bundesgebiet, rund 532.000 in Rheinland-Pfalz und 12.300 haben ihren Wohnsitz im Rhein-Hunsrück-Kreis.
Eingebürgert werden kann grundsätzlich, wer unter anderem seit mindestens acht Jahren seinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennt, seinen Lebensunterhalt ohne öffentliche Unterstützung bestreitet, nicht wegen einer Straftat verurteilt wurde und ausreichende Deutschkenntnisse im Rahmen eines Einbürgerungstests nachgewiesen hat. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Staaten der Europäischen Union und der Schweiz haben die Möglichkeit, ihre bisherige Staatsangehörigkeit beizubehalten und eine Doppelstaatsangehörigkeit zu erlangen. Bereits seit dem Jahr 2000 erwirbt ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil bei der Geburt seit mindestens acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
Informationen zum Einbürgerungsrecht erhalten Sie bei der Einbürgerungsstelle der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis, Telefon 06761 82-317 oder per Mail an einbuergerung@rheinhunsrueck.de.