Die Maskenpflicht bei der Kreisverwaltung entfällt ab dem 23. Mai 2022
Aufgrund der allgemeinen Entwicklung der Corona-Lage sieht das Hygienekonzept der Kreisverwaltung ab dem 23. Mai 2022 keine Maskenpflicht mehr vor.
Damit entfällt auch für Besucherinnen und Besucher die Pflicht zum Tragen einer Maske.