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Datum: 19.05.2022

Die Maskenpflicht bei der Kreisverwaltung entfällt ab dem 23. Mai 2022

Aufgrund der allgemeinen Entwicklung der Corona-Lage sieht das Hygienekonzept der Kreisverwaltung ab dem 23. Mai 2022 keine Maskenpflicht mehr vor.

Damit entfällt auch für Besucherinnen und Besucher die Pflicht zum Tragen einer Maske.

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