Antragsverfahren für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sind bis zum 30. Juni 2023 geöffnet
Die Antragsverfahren für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) für das Jahr 2023 sind geöffnet. Förderanträge für das Antragsverfahren können bis zum 30. Juni 2023 bei der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises gestellt werden. Antragstellende, deren Verträge in diesem Jahr auslaufen, hat die Kreisverwaltung schriftlich über die weitere Antragstellung informiert und gleichzeitig Antragsvordrucke übersandt. Betroffene, die keine Antragsvordrucke erhalten haben, wenden sich bitte an die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises.
Förderanträge können für die folgenden Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gestellt werden:
- Einführung und Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise im Unternehmen,
- Umweltschonende Steil- und Steilstlagenbewirtschaftung,
- Anlage von Saum- und Bandstrukturen,
- Umwandlung von Acker in Grünland,
- Extensive Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland,
- Alternative Pflanzenschutzverfahren,
- Biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau,
- Vielfältige Kulturen im Ackerbau,
- Vertragsnaturschutz Grünland,
- Vertragsnaturschutz Kennarten,
- Vertragsnaturschutz Acker,
- Vertragsnaturschutz Weinberg sowie
- Vertragsnaturschutz Streuobst.
Fachliche Fragen können mit den Beraterinnen und Beratern des Dienstleistungszentrums ländlicher Raum (DLR) Bad Kreuznach besprochen werden.
Einzelheiten zu den Programteilen sind unter www.agrarumwelt.rlp.de zu finden.
Ansprechpersonen bei der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises, Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau, sind Frau Huhn, E-Mail tanja.huhn@rheinhunsrueck.de; Telefon 06761 82-832, Frau Rink, E-Mail angelika.rink@rheinhunsrueck.de; Telefon 06761 82-835 und Frau Vogt, E-Mail katja.vogt@rheinhunsrueck.de; Telefon 06761 82-837.