Agrarförderung 2023 - gekoppelte Mutterschaf- und Ziegenprämien
Mit der GAP-Reform 2023 (GAP-Gemeinsame Agrarpolitik der EU) können im Rahmen der Agrarförderung ab diesem Antragsjahr auch gekoppelte Mutterschaf- und Ziegenprämien beantragt werden.
Voraussetzungen hierfür sind:
- mindestens sechs Tiere im Haltungszeitraum 15. Mai bis 15. August 2023
- weibliche Tiere müssen am 1. Januar 2023 mindestens 10 Monate alt sein (müssen nicht gelammt haben)
- Pflichten zur Kennzeichnung und Registrierung müssen erfüllt sein
Antragsfrist: 15. Mai 2023
Zur Beantragung der gekoppelten Tierprämien müssen die Tiere eindeutig mit einer Ohrmarke identifiziert sein. Diese Ohrmarken bzw. Identifikationsnummern müssen in dem Landwirtschaftlichen Elektronischen Antrag (LEA) erfasst werden.
Vor allem bei großen Schaf- bzw. Ziegenherden stellt die Einzeltiererfassung in LEA einen hohen Aufwand dar. Um diesen Aufwand zu verringern, gibt es die Möglichkeit des CSV-Imports einer vorgegebenen Dateivorlage. Hierbei können bereits tabellarisch bestehende Bestandsregister übernommen werden.
Diese CSV-Vorlage ist auf der Homepage der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises unter Bürgerservice – Landwirtschaft – Antragsverfahren – gekoppelte Tierprämien hinterlegt. Unter dem Punkt „Agrarförderung“ ist zudem eine Präsentation mit weiteren Informationen zu den gekoppelten Tierprämien veröffentlicht.
Wichtig: In LEA kann nur die vorgegebene Vorlage als CSV-Datei importiert werden. Andere Dateiformate oder anders aufgebaute Dateien können nicht importiert werden!
Wer in der Vergangenheit noch keinen Agrarförderantrag gestellt hat, erhält keinen automatischen Zugang zu LEA.
Diese Betriebe müssen sich schnellstmöglichst bei der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises melden.
Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises, Fachbereich Landwirtschaft, ist Oliver Lang, Telefon 06761 82-836; E-Mail:
oliver.lang@rheinhunsrueck.de.