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Datum: 11.02.2022

Änderungen bei der Agrarförderung ab 2023

Es gibt bereits vielfältige Informationen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) ab 2023 in Bezug auf die künftige Agrarförderung.

Eine grundlegende Änderung, die im Jahr 2023 in Kraft tritt, ist der Wegfall der Zahlungsansprüche im nächsten Jahr.

Dies bedeutet, dass die Zahlungsansprüche in diesem Jahr (2022) letztmalig genutzt werden können.

Wichtig ist es, Zahlungsansprüche, die in diesem Jahr nicht genutzt werden können (Flächenverlust, Aufgabe des Betriebes), zu übertragen (verkaufen), da sie im nächsten Jahr gänzlich ihren Wert verlieren.

Landwirt*innen, die Zahlungsansprüche anbieten, können sich beim Fachbereich Landwirtschaft der Kreisverwaltung melden. Die Verkaufsangebote werden dort in einer Liste erfasst. Interessierte können diese Liste anfordern (per Telefon oder E-Mail) und so Kaufpartner*innen finden.

Bezüglich bestehender EULLa-Verträge ist die Aussage des Ministeriums, dass diese bis zum Vertragsende bestehen bleiben können.

Ab dem Jahr 2023 wird es Neuerungen geben, die aber die Altverträge nicht betreffen.

Weitere Auskünfte erteilt das Personal der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises, Fachbereich Landwirtschaft, unter den Rufnummern 06761 82-830 bis -836. 

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