Verlängerung der Allgemeinverfügung für Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus
Der Inzidenzwert im Rhein-Hunsrück-Kreis liegt weiter über dem Wert von 100. Aus diesem Grund musste die Kreisverwaltung die Allgemeinverfügung - Ergänzung der Schutzmaßnahmen der 18. CoBeLVO - vom 7. April 2021 verlängern. Die Verlängerung gilt bis zum Außer-Kraft-Treten der 18. CoBeLVO des Landes und damit dem voraussichtlichen In-Kraft-Treten einer bundesgesetzlichen Regelung. Mit diesen Angelegenheiten beschäftigt sich der Bundestag erneut am 21. April 2021.
Mehr Informationen finden Sie unter Corona.