»Genesenennachweis«
Personen, die gegen Coronaviren geimpft sind oder in den letzten sechs Monaten eine Corona-Erkrankung überstanden haben, erhalten im gebotenen Umfang Erleichterungen und Ausnahmen von Coronaschutzmaßnahmen. Als Nachweis einer Erkrankung gilt das positive Laborergebnis.
Zusätzlich versendet das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis Bescheinigungen, die eine laborbestätigte (PCR-Test) Corona-Erkrankung belegen. Mit diesem sogenannten „Genesenennachweis“ ist es möglich, ohne vorherige Testung zum Beispiel Ladengeschäfte zu betreten, Zoos und botanische Gärten zu besuchen oder die Dienstleistungen von Friseur*innen und Fußpfleger*innen in Anspruch zu nehmen, wenn das bisher nur mit vorheriger Testung zulässig war. Nähere Informationen unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/erleichterungen-geimpfte-1910886.
Für die folgenden Gruppen gilt:
- Personen, die bereits zweimal geimpft wurden, benötigen keine Bescheinigung über ihre Genesung - der Impfnachweis reicht aus.
- Personen, deren Erkrankung 28 Tage bis sechs Monate zurückliegt, bekommen unaufgefordert vom Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis einen sogenannten „Genesenennachweis“, mit der sie ihre Erkrankung belegen können. Da dies mehrere tausend Personen betrifft, kann es mehrere Tage dauern, bis jedes Schreiben seinen Adressaten erreicht hat. Wir bitten, diesbezüglich von Anfragen und Anrufen abzusehen. Wer bis Ende Mai keinen Nachweis erhalten hat, kann sich mit dem Betreff „Genesenennachweis“ per E-Mail an virushotline@rheinhunsrueck.de wenden.
- Personen, deren Erkrankung mehr als sechs Monate zurückliegt und die mittlerweile einmal geimpft wurden, können sich mit dem Betreff „Genesenennachweis“ per E-Mail an virushotline@rheinhunsrueck.de wenden. Diese bekommen dann ebenfalls einen „Genesenennachweis“, der zusammen mit dem Impfnachweis eine Immunisierung bescheinigt.
- Personen, die aktuell erkrankt sind oder künftig erkranken, erhalten den Genesenennachweis nach Quarantäneende automatisch.