Initialphase
Die Initialphase umfasst verschiedene Schritte, bei denen es im Kern um die Frage geht, ob die Ortsgemeinde grundsätzlich zum Aufbau eines Nahwärmeverbundes geeignet ist. Arbeitsschwerpunkte in dieser Phase liegen in der Gewinnung weiterer Befürworter und Mitstreiter, der Erfassung von Daten zur Potenzial- und Bedarfserhebung sowie der Motivation und Information von relevanten Akteuren (z. B. Bürger, Kommunalvertreter, Unternehmer).
Bürgerinteresse
Hierbei soll das Interesse der BürgerInnen an einem Nahwärmeverbund und deren Anschlussbereitschaft ermittelt werden. Als geeignete Mittel bieten sich beispielsweise die Durchführung von Informationsveranstaltungen, die Verteilung von Informationsflyern sowie Veröffentlichungen in den kommunalen Amtsblättern an. In der Initialphase kann auch die Abfrage des Interesses anhand kurzer Fragebögen, begleitet durch eine persönliche Unterstützung durch die Umsetzer, zielführend sein.
Potenzialanalyse
In dieser Phase werden die regionalen Potenziale sowie deren Verfügbarkeit erfasst, d. h., in welcher Höhe können Akteure beispielsweise holzartige und halmartige Brennstoffe sowie biogene Reststoffe (z. B. Bio- und Grünabfälle) bereitstellen? Hier sind u. a. Gespräche mit regionalen Forst- und Landwirten sowie Abfallbetrieben zu führen, um mögliche Flächenkonkurrenzen und Reststoffmengen frühzeitig ermitteln zu können.
Bedarfsanalyse
Die grobe Abschätzung des zukünftigen Wärmebedarfes anhand der Berechnung über Durchschnittswerte ist in dieser Phase zielführend. Sind in Ortschaften größere Wärmesenken vorhanden, wie z. B. Seniorenheime, so sollten diese nach Möglichkeit in das geplante Nahwärmenetz integriert werden. Durch die hohe und gleichmäßige Wärmeabnahme können die Wärmegestehungskosten und somit der Wärmepreis reduziert werden.
Rechtliche und politische Rahmenbedingungen
Die grundsätzliche Eignung einer Ortsgemeinde für ein Nahwärmenetz hängt auch von den rechtlichen und politischen Gegebenheiten ab. Damit einhergehend ist es notwendig, die Kommunalvertreter und/oder den Gemeinderat frühzeitig in das Vorhaben einzubinden und sie von dessen Sinnhaftigkeit zu überzeugen.
Rechtliche Restriktionen können sich beispielsweise durch das Bau- und Wasserrecht bzw. das Erneuerbare-Energien-Gesetz ergeben. Die Auflagen sind zu prüfen, Alternativen zu evaluieren und gegebenenfalls Anpassungen, beispielsweise des Bebauungsplans oder des technischen Konzepts, vorzunehmen. Hierbei ist die Unterstützung und die Kooperationsbereitschaft der Kommune sowie der Erlass eines Gemeinderatsbeschlusses unabdingbar.
Des Weiteren sollte in der Initialphase erfasst werden, ob in der Umsetzungsgemeinde Infrastruktur-/Bauprojekte, wie z. B. Straßen- und Kanalsanierungen, geplant sind. Da in diesen Fällen ohnehin Oberflächen eröffnet werden müssen, bietet sich die Verlegung von Rohrleitungen besonders an.
Wurden all diese Fragestellungen und Sachverhalte durch die Arbeitsgruppe geklärt und ist das Gebiet grundsätzlich geeignet, so kann eine Durchführung bzw. separate Beauftragung einer Vorstudie erfolgen.
Download
Fragebogen „Abfrage Wärmebedarfe und Anschlussbereitschaft“
Rohling „Einladungsschreiben“