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Deutschlandticket bei der Schülerbeförderung

 

Stand: 21. April 2023

Alle Schülerinnen und Schüler, die aktuell über eine von der Kreisverwaltung ausgegebene Fahrkarte im ÖPNV verfügen, erhalten zum 1. Mai 2023 das Deutschlandticket. Die Ausgabe für den Monat Mai 2023 erfolgt rechtzeitig Ende April über die Schulen, für die Monate Juni bis August 2023 zu einem späteren Zeitpunkt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten für die vier Monate ein Papierticket.

Mit dem Deutschlandticket besteht die Möglichkeit, bundesweit im Nahverkehr den ÖPNV kostenlos zu nutzen.

Zum 1. September, somit zum Schuljahresbeginn 2023/24, erfolgt die Ausgabe entweder als Chipkarte oder als smartphone-basiertes Ticket. Alle Eltern werden aktuell von der Kreisverwaltung angeschrieben, um zu wählen, ob sie die Chipkarte wünschen oder das Handy-Ticket.

Stellen Sie bitte den Antrag hier:

Antrag Deutschlandticket

Dieser Antrag ersetzt nicht den (Online-)Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten, den Sie als Erziehungsberechtigte(r) bei der Einschulung, bei einem Schulwechsel oder in der Sekundarstufe II jährlich stellen müssen. Die Antragsformulare hierzu finden Sie unter der Rubrik „Online-Anträge zur Übernahme von Fahrtkosten“.

Die Informationen zum Deutschlandticket werden an dieser Stelle regelmäßig aktualisiert.

Einige häufig gestellte Fragen haben wir hier beantwortet:

Ab wann gilt das Deutschlandticket für die Schülerbeförderung?

Das Deutschlandticket ist ab dem 1. Mai 2023 bundesweit gültig. Wir werden auch die Schülerfahrkarten zum 1. Mai auf das Deutschlandticket umstellen.

Wie lange sind die alten Schülerfahrkarten gültig? Müssen sie gekündigt werden?

Die bisherigen Schülerfahrkarten verlieren am 1. Mai 2023 automatisch ihre Gültigkeit. Eine gesonderte Kündigung ist daher nicht erforderlich.

Wer hat Anspruch auf das Deutschlandticket und wer trägt die Kosten?

Alle Schülerinnen und Schüler, die aktuell einen Anspruch auf eine Fahrkarte durch die Kreisverwaltung haben, erhalten zum 1. Mai ein Deutschlandticket. Schülerinnen und Schüler, die bisher keinen Anspruch auf eine kostenfreie Schülerbeförderung haben, erhalten kein Deutschlandticket durch die Kreisverwaltung.

Der Kreis übernimmt die monatlichen Kosten in Höhe von derzeit 49 Euro für die Anspruchsberechtigten.

Wie muss das Deutschlandticket beantragt werden? Welche Daten werden benötigt?

Schuljahr 2022/2023

Alle Schülerinnen und Schüler, die aktuell über eine Fahrkarte durch die Kreisverwaltung verfügen, erhalten das Deutschlandticket automatisch zum 1. Mai 2023. Eine Beantragung ist hierzu nicht erforderlich. Die Ausgabe wird rechtzeitig Ende April über die Schulen erfolgen; zunächst in Form von QR-Codes auf Papier bis zum Schuljahresende. Die bisherigen Schülerfahrkarten verlieren ab dem 1. Mai 2023 automatisch ihre Gültigkeit.

Schuljahr 2023/2024

Zum Schuljahresbeginn 2023/2024 erfolgt die Ausgabe entweder als Chipkarte oder als Smartphone-basiertes Ticket. Alle Eltern werden aktuell von der Kreisverwaltung angeschrieben, um zu wählen, ob sie die Chipkarte wünschen oder das Handy-Ticket.

Zur Beantragung des Deutschlandtickets muss der »Antrag Deutschlandticket« ausgefüllt werden. Hierzu wird die personalisierte Vorgangsnummer, die den Erziehungsberechtigten mit dem Anschreiben der Kreisverwaltung zugegangen ist, benötigt.

Im Antrag kann direkt ausgewählt werden, ob das Ticket als Chipkarte an die jeweilige Schule oder digital per E-Mail auf das Smartphone der Schülerin / des Schülers oder der Erziehungsberechtigten erfolgen soll.

Bis wann muss der Antrag bei der Kreisverwaltung eingereicht werden?

Der Antrag für das Deutschlandticket muss bis zum 9. Mai 2023 gestellt werden. Für Anträge, die nach dieser Frist eingehen kann keine rechtzeitige Bearbeitung und Übersendung des Deutschlandtickets garantiert werden.

Ist das Deutschlandticket nur regional gültig?

Nein. Mit dem Deutschlandticket wird den Schülerinnen und Schülern erheblich mehr Freiraum ermöglicht. Im Gegensatz zur bisherigen Schülerfahrkarte, die nur auf bestimmten Streckenabschnitten gültig ist, können mit dem neuen Ticket deutschlandweit Busse und Bahnen des Nah- und Regionalverkehrs genutzt werden. Fernverkehrszüge wie ICE, IC oder EC können mit dem Ticket nicht genutzt werden. Neben der Fahrt zur Schule sind mit dem Deutschlandticket künftig auch der Besuch von Freunden, die Fahrt zum Schwimmbad oder Kino und viele andere Freizeitaktivitäten ohne zusätzlichen Fahrtkosten möglich und das Deutschlandticket ist auch in den Ferien gültig.

Was muss bei der Nutzung des Deutschlandtickets für die Schülerbeförderung beachtet werden?

Genau wie bei der Schülerfahrkarte ist es unbedingt erforderlich, dem Personal der Schülerbeförderung Wohnort- oder Schulwechsel unverzüglich – idealerweise bereits im Vorfeld – mitzuteilen. Die Verkehrsunternehmen benötigen den jeweiligen Wohnort für die Abrechnung. Bei einem Schulwechsel können sich zudem die Zuständigkeiten für die Übernahme der Kosten für das Ticket ändern. Ist der Rhein-Hunsrück-Kreis nicht mehr zuständiger Kostenträger, müssten zu Unrecht durch den Kreis gezahlte Ticketkosten von den Eltern der Schülerinnen oder Schüler erstattet werden.

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