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Landrat Volker Boch

Volker Boch wurde am 3. März 2022 zum Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises ernannt.

Ernennung Landrat Volker Boch auf youtube

Lebenslauf

Zur Person

Geburtstag: 19. August 1976
Geburtsort: Simmern
Verheiratet, zwei Kinder

Werdegang

Ausbildung
1983 - 1987 Soonwald-Grundschule Gemünden
1987 - 1996 Herzog-Johann-Gymnasium Simmern
1996 - 2002 Studium Mittlere und Neue Geschichte, Politikwissenschaft und Alte Geschichte an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz; Abschluss Magister Artium
Berufsweg
ab 1995 Freie Mitarbeit Rhein-Zeitung
1996 - 1999  verschiedene Praktika in Medienunternehmen
1998/1999 Fester freier Fotograf Bongarts Sportfotografie Hamburg
1999/2000 Volontariat Mittelrhein-Verlag Koblenz
2001 - 2003 Redakteur Rhein-Lahn-Zeitung
2003 - 2005

Freie Tätigkeit für verschiedene deutschsprachige Tageszeitungen & Magazine sowie Praktika

ab 2005 Redakteur Rhein-Zeitung in verschiedenen überregionalen Ressorts
2013 - Februar 2022 Chefreporter
Auszeichnungen
1996

Preisträger der Günter-Felke-Stiftung zur Wissenschaftlichen Förderung der Schüler des Herzog-Johann-Gymnasiums Simmern

2017

Preisträger Ralf-Dahrendorf-Preis für Lokaljournalismus Freiburg 

Neben einem umfangreichen Engagement im Sport hat Volker Boch verschiedene Buchpublikationen realisiert. Gemeinsam mit dem Rheingauer Künstler Michael Apitz hat er den Oelsberg-Kunstpfad im Auftrag der Stadt Oberwesel initiiert und umgesetzt.

Wahl und Amtszeit

Die Amtszeit des Landrates beträgt acht Jahre. Er wird von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises in einer Urwahl gewählt. Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt, das heißt, gewählt ist wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält (§§ 45, 46 Landkreisordnung-LKO).

Die Wahl des Landrates fand am 16. Januar 2022 statt. Bei der Stichwahl am 30. Januar 2022 erhielt Landrat Volker Boch 56 % der abgegebenen gültigen Stimmen.

Aufgaben des Landrats

Der Landrat ist hauptamtlich tätig. Er ist

  • Repräsentant des Landkreises
  • Behördenleitung und Vorgesetzter aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises
  • Leiter der sogenannten Laufenden Verwaltung

Seine Aufgaben sind

  • die Vorbereitung der Beschlüsse des Kreistages im Benehmen mit den Kreisbeigeordneten und der Beschlüsse der Ausschüsse in denen er den Vorsitz führt
  • die Ausführung der Beschlüsse des Kreistages und seiner Ausschüsse
  • die Erfüllung der vom Landkreis übertragenen staatlichen Aufgaben
  • die Wahrnehmung weiterer vom Kreistag übertragener Aufgaben

Offenlegung Nebentätigkeiten und Ehrenämter

Mit dem Landesgesetz zur Änderung beihilferechtlicher und nebentätigkeitsrechtlicher Vorschriften vom 18. November 2020 wurde das beamtenrechtliche Nebentätigkeitsrecht novelliert. Nach § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (LBG) unterrichten Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit, so auch der Landrat des Rhein-Hunsrück Kreises, bis zum 1. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter, sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr.

Bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern gilt dies nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.

Über die entsprechenden Tätigkeiten und bezahlten Vergütungen im Jahr 2023 wird im Folgenden informiert:

Herr Volker Boch hat folgende Nebentätigkeiten/ Ehrenämter:

a)              Vergütete Nebentätigkeiten/ Ehrenämter

1.     Vorsitzender des Verwaltungsrats der Kreissparkasse Rhein-Hunsrück

→ jährliche Aufwandsentschädigung in 2023: 8.102,64 Euro
→ Sitzungsgelder in Höhe von 117,90 Euro je Sitzung; in 2023 insgesamt: 1.495,92 Euro

(9 Sitzungen Verwaltungsrat / 2 Sitzungen Kreditausschuss / 1 Tag Grundlagenseminar)

2.     Mitglied der Westenergie AG und OIE

→ Jahresvergütung in Höhe von 1.000,00 €

→ Sitzungsgelder und Auslagenersatzpauschale von insgesamt: 2.200,00 € (2 Sitzungen)

b)       Weitere Nebentätigkeiten/ Ehrenämter ohne Vergütungen

Nr.

Organisation

Gremium

Funktion

Anzahl

3.

Kommunal-Akademie Rheinland-Pfalz e.V.

Vorstand

Mitgliederversammlung

Mitglied

1

4.

Romantischer Rhein Tourismus GmbH

Aufsichtsrat

Gesellschafterversammlung

Stellv. Vorsitzender / Mitglied

1

5.

Hunsrück-Touristik GmbH

Aufsichtsrat

Gesellschafterversammlung

Vorsitzender

2

1

6.

BUGA 2029 gGmbH

Gesellschafterversammlung

Aufsichtsrat

Mitglied

1

2

7.

Rhld-Pfalz Tourismus GmbH

Aufsichtsrat

Gesellschafterversammlung

Mitglied

2

8.

Regionalrat Wirtschaft

Kuratorium

Vorsitzender

9.

Sparkassenstiftung Kreissparkasse Rhein-Hunsrück

Kuratorium

Vorsitzender

3

10.

Ströher-Stiftung

Kuratorium

Vorsitzender

1

11.

Zweckverband

Welterbe Oberes Mittelrheintal

Vorstand

Verbandsversammlung

Stellv. Vorsitzender

seit 01.07.2022

Vorsitzender

2

12.

Kommunaler Zweckverband zur Koordinierung (KommZB)

Verbandsversammlung

Mitglied

13.

Rhein-Hunsrück-Entsorgung

Verwaltungsrat

Vorsitzender

4

14.

Naturpark Soonwald e.V.

Vorstand

Mitgliederversammlung

Stellv. Vorsitzender / Mitglied

1

2

15.

Mittelrhein-Wein e.V.

Vorstand

Mitgliederversammlung

Vorsitzender

5

1

16.

evm

(Energieversorgung Mittelrhein)

Regionalausschuss

Mitglied

17.

GVV Kommunalversicherung

Regionalbeirat

Mitglied

1

18.

Rheinische Zusatzversorgungskasse

Kassenausschuss

19.

Unfallkasse

Vertreterversammlung

Stellv. Mitglied für die Sozialwahlen 2023

20.

SPNV-Nord

Verbandsversammlung

Mitglied

3

21.

VRM

Gesellschafterversammlung

Mitglied

1

22.

Agentur für Arbeit Bad Kreuznach

Verwaltungsausschuss

Mitglied

23.

Jobcenter Rhein-Hunsrück

Trägerversammlung

Vorsitzender

4

24.

Sparkassenverband Rlp

Verbandsversammlung

Mitglied

2

23.

Planungsgemeinschaft

Regionalvorstand Regionalvertretung

gewähltes Mitglied geborenes Mitglied

1

24.

Landkreistag

Schul- und Kulturausschuss

Mitglied

25.

Geschäftsstelle Wiederaufbau beim MdI

Härtefallkommission

Mitglied

1

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