Schülerbeförderung
Die Schülerbeförderung erfolgt im Rhein-Hunsrück-Kreis bis auf wenige Ausnahmen im öffentlichen PersonenNahVerkehr (ÖPNV). Mehr Informationen erhalten Sie in den folgenden Themenfeldern.
Deutschlandticket in der Schülerbeförderung
Seit dem 01. Mai 2023 stellt der Rhein-Hunsrück-Kreis allen Schülerinnen und Schülern, die eine Schule im Gebiet des Landkreises besuchen und einen Anspruch auf eine Fahrkarte haben, ein Deutschlandticket zur Verfügung. Die Tickets werden ab dem Schuljahr 2023/2024 wahlweise als Chipkarte oder als Handy-App-Ticket bereitgestellt. Beim erstmaligen Besuch einer Schule stellen Sie bitte hier einen Online-Antrag. Ein neuer Antrag muss bei einem Schulwechsel oder Änderung der persönlichen Daten gestellt werden
Allgemeine Informationen zum Deutschlandticket
Beim Deutschlandticket handelt es sich um ein Abo, das für die Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf eine Fahrkarte durch die Kreisverwaltung abgeschlossen wird.
Ausgabe der Deutschlandtickets als Chipkarte
Die Kreisverwaltung beschafft die Chipkarten aktuell beim Verkehrsunternehmen koveb (Koblenzer Verkehrsbetriebe). Die Ausgabe neuer Chipkarten erfolgt zum Schuljahresbeginn durch die Schulen. Die Chipkarten haben eine Gültigkeit von fünf Jahren.
Ganz wichtig: Solange ein Anspruch der Schülerinnen und Schüler auf Übernahme der Fahrtkosten zu einer Schule im Landkreis besteht, verbleiben die vorhandenen Chipkarten bis zum Gültigkeitsdatum im Besitz der Schülerinnen und Schüler. Unabhängig davon ist bei Änderungen der persönlichen Daten (z.B. der Wohnsitz bei Umzug) oder bei einem Schulwechsel (z.B. von der Grundschule zur weiterführenden Schule) immer ein neuer Antrag bei der Kreisverwaltung zu stellen. Die Chipkarte verbleibt dennoch im Besitz der Schülerinnen und Schüler. Werden Änderungen der Kreisverwaltung nicht zeitnah mitgeteilt, haften die Erziehungsberechtigten für die entstehenden Kosten.
Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schülerbeförderung stehen Ihnen bei Fragen hierzu gerne zur Verfügung.
Bei Verlust ist die Chipkarte auf eigene Kosten selbst bei koveb zu beantragen. Ein Formular hierzu teilt das Sekretariat der Schule aus. Die Ausstellungsgebühr von derzeit 10 Euro wird in diesem Fall nicht mehr von der Kreisverwaltung übernommen.
Ausgabe der Deutschlandtickets als Handy-Tickets
Die Bereitstellung der Handy-Deutschlandtickets erfolgt ebenfalls durch das Verkehrsunternehmen koveb (Koblenzer Verkehrsbetriebe) direkt an die Schülerinnen und Schüler.
Seit Januar 2024 erfolgt die Bereitstellung der Handy-Tickets über die kostenlose koveb D-Ticket App. Die App kann auf dem Smartphone oder Tablett der Schülerinnen und Schüler installiert werden. Nach der Registrierung wird das gültige Ticket monatlich in der App angezeigt. Ein Ausdruck der Tickets ist nicht möglich und auch seit 2024 nicht mehr zulässig.
Auch hier gilt: Bei Änderungen der persönlichen Daten (z.B. Wohnsitz bei Umzug) oder einem Schulwechsel (z.B. von der Grundschule zur weiterführenden Schule) ist immer ein neuer Antrag bei der Kreisverwaltung zu stellen. Hierzu stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schülerbeförderung bei Fragen gerne zur Verfügung.
Probleme bei der Bereitstellung Ihrer Handy-Tickets in der koveb D-Ticket App? Hilfe erhalten Sie in den FAQ oder beim Service der koveb. Wir bitten um Verständnis, dass die Kreisverwaltung keine Beantwortung technischer Fragen zur App vornehmen kann.
Kontaktdaten zur Firma koveb:
Infozentrum im Löhr-Center:
Löhr-Center (Busbahnhof)
Hohenfelder Str. 22
56068 Koblenz
Service-Telefon 0261 91163-333
E-Mail fahrkarten-abo@koveb.de
Besteht kein Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten durch den Rhein-Hunsrück-Kreis, (z.B. ab Klasse 11 bei Überschreiten der Einkommensgrenze) können Sie das Deutschlandticket ebenfalls über die koveb D-Ticket App oder beim VRM über die „D-Ticket VRM“-App sicher und komfortabel als Handyticket erwerben.
Die Informationen zum Deutschlandticket werden an dieser Stelle regelmäßig aktualisiert.
Einige häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Schülerbeförderung haben wir hier beantwortet:
Ist das Deutschlandticket nur regional gültig?
Nein. Mit dem Deutschlandticket wird den Schülerinnen und Schülern erheblich mehr Freiraum ermöglicht. Im Gegensatz zur bisherigen Schülerfahrkarte, die nur auf bestimmten Streckenabschnitten gültig ist, können mit dem neuen Ticket deutschlandweit Busse und Bahnen des Nah- und Regionalverkehrs genutzt werden. Fernverkehrszüge wie ICE, IC oder EC können mit dem Ticket nicht genutzt werden. Neben der Fahrt zur Schule sind mit dem Deutschlandticket künftig auch der Besuch von Freunden, die Fahrt zum Schwimmbad oder Kino und viele andere Freizeitaktivitäten ohne zusätzlichen Fahrtkosten möglich und das Deutschlandticket ist auch in den Ferien gültig.
Was muss bei der Nutzung des Deutschlandtickets für die Schülerbeförderung beachtet werden?
Genau wie bei der Schülerfahrkarte ist es unbedingt erforderlich, dem Personal der Schülerbeförderung Wohnort- oder Schulwechsel unverzüglich – idealerweise bereits im Vorfeld – mitzuteilen. Die Verkehrsunternehmen benötigen den jeweiligen Wohnort für die Abrechnung. Bei einem Schulwechsel können sich zudem die Zuständigkeiten für die Übernahme der Kosten für das Ticket ändern. Ist der Rhein-Hunsrück-Kreis nicht mehr zuständiger Kostenträger, müssten zu Unrecht durch den Kreis gezahlte Ticketkosten von den Eltern der Schülerinnen oder Schüler erstattet werden.
Informationen zur Fahrkartenbeantragung
Infoblatt zur Schülerbeförderung Grundschulen
Infoblatt zur Schülerbeförderung weiterführende Schulen
Informationen zur Fahrkartenbestellung für Selbstzahler in der Sekundarstufe II
Schülerbeförderung - Online-Anträge zur Übernahme von Fahrtkosten
Antrag Sekundarstufe I (Klassenstufe 5 - 10)
Der Antrag für die Sekundarstufe I umfasst die Fahrkarten zur Realschule, Realschule plus, Kooperativen Gesamtschule (KGS), Waldorfschule, sowie zu den Gymnasien und den Integrierten Gesamtschulen (IGS).
Antrag Sekundarstufe II (Klassenstufe 11 - 13)
Der Antrag für die Sekundarstufe II umfasst die Fahrkarten zu Gymnasien, Integrierten Gesamtschulen, KGS, Berufsbildenen Schulen (Höhere Berufsfachschule, Berufsoberschule, Berufliches Gymnasium, Wirtschaftsgymnasium) und Fachschulen in Vollzeit.
Antrag Berufsfachschule I und II
Der Antrag für die Berufsfachschule I und II umfasst auch das Berufsvorbereitungsjahr bei den Berufsbildenden Schulen.
Rechtsgrundlagen
Baustellenfahrplan Niederburg
Der Landesbetrieb Mobilität Bad Kreuznach (LBM) hat die K93 zwischen Oberwesel und Niederburg ab dem 17.06.2024 voll gesperrt. Auch der ÖPNV ist von der Vollsperrung betroffen, weshalb entsprechende Umleitungsstrecken gefahren werden müssen.
Infolge des Betreiberwechsel zum 01.08.2024 im Linienbündel Oberes Mittelrheintal wurde der bestehende Baustellenfahrplan auf die neuen Linien angepasst und aktualisiert.
Die ab dem 01.08.2024 geltenden aktuellen Baustellenfahrpläne können hier eingesehen werden.
Die Kreisverwaltung bittet die Fahrgäste um Beachtung und um Verständnis für die entstehenden Einschränkungen.
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Verkehrseinschränkungen durch extreme Wetterverhältnisse
Bei unvorhergesehenen Ereignissen (wie starker Schneefall, Glätte, etc.) besteht für die Busverkehre keine Pflicht zur Ersatzbeförderung. Das Fahrplanangebot ist jedoch -soweit es geht- aufrechtzuerhalten.
Kommt es zu wetterbedingten Fahrtausfällen oder Verspätungen, stellen die Verkehrsunternehmen die entsprechenden Informationen auf der Extremwetter-Seite des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel ein.
Die Extremwetter-Seite finden Sie bei entsprechenden Wetterverhältnissen direkt auf der Startseite des Verkehrsverbunds Rhein-Mosel.
Im Normalbetrieb ist die Extremwetter-Seite nicht sichtbar. Sie wird erst aktiviert, sobald eine Meldung eingestellt wird. Es werden dann dort die einzelnen Meldungen der Verkehrsunternehmen dargestellt. Wenn keine Meldungen mehr aktiv sind, verschwindet die Seite wieder.
Für jeden Eintrag auf der Extremwetter-Seite wird zudem automatisiert ein entsprechender „Tweet“ erzeugt und über den neu eingerichteten Twitter-Account des VRM veröffentlicht. So ist es nun möglich, auch über internetfähige Mobilgeräte jederzeit informiert zu sein.
Da es aufgrund von extremen Wetterereignissen zu Verzögerungen kommen kann, sollte auch, wenn keine Informationen für Ihre Fahrt auf der Extremwetter-Seite aufgeführt sind, erst 30 Minuten nach der regulären Abfahrtszeit das Verkehrsunternehmen kontaktiert werden. Bei schlechter Witterung kann es zu einer erhöhten Anzahl an Anrufen kommen, daher kann es sein, dass es eine längere Zeit in Anspruch nimmt, das Verkehrsunternehmen zu erreichen. Da sich die Straßenverhältnisse von Ort zu Ort bei extremen Wetter stark unterscheiden und sich auch schnell wieder ändern können, ist es für die Verkehrsunternehmen jedoch auch schwierig am Telefon genaue Mitteilungen zu jeder Fahrt geben zu können.
Unter folgenden Kontaktdaten können Sie die Verkehrsunternehmen erreichen:
- Linienbündel Hunsrückhöhenstraße-Süd, Verkehrsbetriebe Rhein-Eifel-Mosel GmbH: 02633-200 96 00,
- Linienbündel Hunsrück-Mitte, Stemmler-Bus GmbH: 06762 4019353
- Linienbündel Oberes Mittelrheintal und Hunsrückhöhenstraße-Nord, KVG Zickenheiner GmbH: 0261 9846140
Die Aufteilung der Linien zu den Linienbündeln finden Sie unter der Rubrik „Die Linienbündel im Rhein-Hunsrück-Kreis.
Bitte beachten Sie: Nach den Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel kann ein Ausstieg nur an den Haltestellen selbst erfolgen. Möchte ein Fahrgast aussteigen, obwohl der Bus nicht an einer Haltestelle hält, kann er jedoch nicht zum Verbleib im Bus gezwungen werden, dennoch erfolgt der Ausstieg auf eigenes Risiko. Dabei spielen jedoch das Alter des Fahrgastes (z. B. Grundschulkind oder Kind, welches bereits eine weiterführende Schule besucht) sowie die örtlichen Gegebenheiten, an denen der Bus steht, eine Rolle.