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Datum: 21.01.2026

Feiern ja - aber sicher! Kreisjugendamt erinnert an Jugendschutz in der närrischen Zeit

Bunte Kostüme, laute Musik und fröhliche Umzüge: Die närrischen Tage rücken näher und bringen wieder viele Kinder und Jugendliche auf die Straßen. Damit Fastnacht für alle unbeschwert bleibt, weist das Kreisjugendamt auf die besondere Bedeutung des Jugendschutzes in dieser Zeit hin.

Karneval und Jugendschutz sind keine Gegensätze, sondern wichtige Partner. Vereine und Städte engagieren sich mit viel Herz für die Brauchtumspflege – und das Jugendschutzgesetz schafft einen klaren Rahmen, der jungen Menschen Sicherheit bietet, besonders, wenn Alkohol im Spiel ist.

Jugendschutz in Kürze und einfach erklärt:

Alkohol:

  • Kein Alkohol unter 16 Jahren
  • Bier & Wein ab 16 Jahren
  • Spirituosen & Alcopops erst ab 18 Jahren

Tanzveranstaltungen:

  • Unter 16 Jahren nur mit Begleitung
  • Ab 16 Jahren bis 24 Uhr auch alleine

Tabak:

  • Rauchen & Tabakverkauf erst ab 18 Jahren

Neben Eltern tragen besonders Vereine, Veranstalterinnen und Veranstalter, Gaststätten, Kioske und Tankstellen eine große Verantwortung. Sie müssen die gesetzlichen Regeln gut sichtbar aushängen und bei der Abgabe von Alkohol und Tabak konsequent handeln.

Wichtig zu wissen: Die gesetzlichen Vorgaben gelten nicht nur für den Verkauf, sondern auch für den Konsum. Unerlaubter Alkoholkonsum Minderjähriger darf nicht geduldet werden.

Karneval lebt von guter Stimmung – aber nicht davon, Grenzen zu ignorieren. Wenn Erwachsene aufmerksam bleiben, Vorbild sind und einen maßvollen, verantwortungsvollen Umgang vorleben, schützt das junge Menschen und bewahrt das, was Fastnacht ausmacht: Gemeinschaft, Freude und ein bisschen närrisches Chaos – aber ohne Risiko.

Für Fragen rund um den Jugendschutz steht Ina Pullig vom Kreisjugendamt Rhein-Hunsrück-Kreis gerne zur Verfügung: 06761 82-581 ina.pullig@rheinhunsrueck.de

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