Rhein-Hunsrück-Kreis ruft Träger zur Mitwirkung an Ferienbetreuungsangeboten im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes auf
Der Rhein-Hunsrück-Kreis bereitet sich auf die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) vor, das ab dem Schuljahr 2026/27 allen Grundschulkindern, beginnend mit Klassenstufe 1, einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung sichert. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Ausbaus ist ein verlässliches und bedarfsorientiertes Ferienbetreuungsangebot.
Um diese Aufgabe der Ferienbetreuung gemeinsam erfolgreich zu gestalten, lädt der Rhein-Hunsrück-Kreis alle freien und öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, Vereine, Verbände sowie weitere interessierte Organisationen herzlich ein, sich mit eigenen Ferienbetreuungsangeboten zu beteiligen.
Ziel ist es, ein vielfältiges und flächendeckendes Angebot zu schaffen, das den unterschiedlichen Bedürfnissen von Kindern und Familien gerecht.
Besonders gefragt sind Kooperationen zwischen mehreren Trägern, um Ressourcen effizient zu nutzen.
Der Rhein-Hunsrück-Kreis unterstützt interessierte Träger mit der Beratung zur Ausgestaltung der Angebote, Informationen zu Fördermöglichkeiten sowie zur operativen Umsetzung. Ziel ist es, gemeinsam ein tragfähiges Ferienbetreuungssystem aufzubauen, das sowohl Kindern als auch Familien im Kreis nachhaltig zugutekommt.
Träger, die Interesse haben, Ferienbetreuungsangebote ab Herbst 2026 umzusetzen, werden gebeten, ihr Interesse unverbindlich zu bekunden:
Susanne Schubach, Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
E-Mail susanne.schubach@rheinhunsrueck.de
Telefon 06761 82559
Der Rhein-Hunsrück-Kreis freut sich auf eine enge Zusammenarbeit mit regionalen Partnern und bedankt sich für das Engagement zugunsten der Kinder und Familien der Region.