Kreisverwaltung erlässt Verfügung zu Vogelgrippe: Stallpflicht für Geflügel
Die Vogelgrippe, die Aviäre Influenza, verbreitet sich derzeit in Deutschland, insbesondere durch den europaweiten Vogelzug. Seit dem ersten Fund eines verendeten Kranichs am 21. Oktober 2025 im Rhein-Hunsrück-Kreis wurden inzwischen weitere Wildvögel im Kreisgebiet positiv auf das Influenzavirus getestet.
Um die weitere Ausbreitung einzudämmen und die Hausgeflügelbestände zu schützen, erlässt die Kreisverwaltung eine Allgemeinverfügung für das Gebiet des Rhein-Hunsrück-Kreises, die unter anderem eine Stallpflicht für Geflügel vorschreibt.
Die Allgemeinverfügung tritt am 8. November 2025 in Kraft und gilt zunächst bis zum 30. November 2025. Die Allgemeinverfügung sowie ein Merkblatt zu Schutzmaßnahmen gegen die Vogelgrippe in Kleinhaltungen sind auf der Homepage der Kreisverwaltung unter kreis-sim.de/Tierseuchenbekämpfung abrufbar.
Kranke oder tote Wasser- und Greifvögel sowie Zugvögel (z.B. Kraniche) sind umgehend dem Veterinäramt der Kreisverwaltung zu melden. Die Tiere dürfen weder berührt noch bewegt werden.
Für Rückfragen oder weitere Meldungen zur Vogelgrippe steht das Veterinäramt der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:
Telefon: 06761 82813, E-Mail: vetamt@rheinhunsrueck.de.
Weitere Informationsmaterialien:
- PDF-Datei: 186 kB
- PDF-Datei: 429 kB
- PDF-Datei: 1.1 MB