Kreiskasse
Zentral für die gesamte Kreisverwaltung leistet die Kreiskasse alle Auszahlungen und verbucht die Einnahmen. Ferner wird von ihr die Betreibung aller Forderungen des Kreises durchgeführt.
Für die Entgelte der Kreismusikschule kann der Kreiskasse eine Einzugsermächtigung erteilt werden.
Bankverbindungen der Kreiskasse
Zahlungen an die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises -Zahlungsempfänger ist die Kreiskasse-
überweisen Sie bitte auf das Konto bei der Kreissparkasse Rhein-Hunsrück:
IBAN: DE04 560517900010003531 / SWIFT-BIC: MALADE51SIM