Wirtschaftliche Jugendhilfe
Aufgabe der Jugendhilfe ist es, Kindern und Jugendlichen beim Aufwachsen in der Gesellschaft Hilfeleistungen anzubieten und die Eltern in ihrem Erziehungsauftrag zu unterstützen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII). Erste Anlaufstelle sind hier die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD).
Die Leistungsangebote beinhalten Leistungen der Hilfe zur Erziehung, der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und der Hilfe für junge Volljährige.
Neben den pädagogischen Hilfen umfassen die Hilfen zur Erziehung auch wirtschaftliche Leistungen, welche unter dem Begriff der Wirtschaftlichen Jugendhilfe zusammengefasst werden. Gemeinsam mit den Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Dienstes entscheidet die Wirtschaftliche Jugendhilfe über die individuellen Maßnahmen und setzt die Leistungen entsprechend rechtlich und finanziell um.
Zu den Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gehören unter anderem:
- Prüfung der örtlichen Zuständigkeit
- Abrechnung mit den Leistungserbringern
- Zahlung von Pflegegeld an Pflegefamilien
- Heranziehung der Eltern zu den Kosten der Jugendhilfe
- Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen gegenüber Dritten (z.B. Familienkasse, BAföG-Stelle, Wohngeldstelle)
- Regelung und Durchsetzung von finanziellen Ansprüchen gegenüber anderen Jugendämtern (z.B. bei Wohnortwechsel der Eltern).
Sobald Leistungen erbracht werden, bei denen der Lebensunterhalt der Kinder und Jugendlichen durch die Jugendhilfe sichergestellt wird, wird ein sogenannter Kostenbeitrag von den Eltern sowie fallabhängig auch von den Jugendlichen erhoben. Dieser Kostenbeitrag ist einkommensabhängig und wird von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe errechnet und festgesetzt.
Das Personal der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Jugendamtes berät Sie gerne telefonisch unter den angegebenen Telefonnummern oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung.