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Wohnraumförderung

Das Land Rheinland-Pfalz fördert zusammen mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) den Neubau, den Erwerb und die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen. Voraussetzung ist in der Regel, dass bestimmte Einkommens- und Wohnflächenobergrenzen eingehalten werden.

Für Vorhaben im Kreisgebiet ist der Förderantrag bei der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises einzureichen. Den Antrag erhält man auf der Internetseite der ISB. Die Förderstelle prüft den Antrag und stellt bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Förderbestätigung aus. Anschließend wird der Antrag zur abschließenden Entscheidung über das Darlehen an die ISB weitergeleitet. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Weitere Informationen zur Wohnraumförderung der ISB finden Sie unter https://isb.rlp.de/wohnraum.

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