Naturschutzmaßnahmen im Rhein-Hunsrück-Kreis
Naturschutzmaßnahmen im Rhein-Hunsrück-Kreis
Die Kreisverwaltung setzt seit vielen Jahren Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensräume von Pflanzen und Tieren sowie zur Gestaltung des Landschaftsbildes um. Die Finanzierung erfolgt über verschiedene Wege und beläuft sich oft auf 100 % der Kosten.
Für die Maßnahmen kommen sowohl Feld- als auch Waldflächen (generell besonders in Gewässernähe) in Frage. Diese Grundstücke müssen allerdings im naturschutzrechtlichen Sinne verbesserbar sein, da die Gelder nur für dauerhafte Aufwertungen im ökologischen Sinne zur Verfügung stehen. Normale Bewirtschaftungen fallen nicht hierunter.
Im Wald sind sehr viele Ersatzmaßnahmen möglich. Beispiele sind die Anlage und Gestaltung von Waldmantelstrukturen, die Umwandlung von ökologisch ungünstigen Baumbeständen zu standortgerechten Wäldern in Bachtälern und Feuchtgebieten, die Schaffung von Waldrefugien (Naturwaldzellen, Altholzerhaltung), die Förderung bestimmter Baumarten als Einzelbäume sowie die Freistellung von Einzelbäumen.
Für die Herstellung von Stillgewässern gibt es im Rhein-Hunsrück-Kreis derzeit ein laufendes Projekt. Interessierte Ortsgemeinden können hier unkompliziert teilnehmen. Bei Gewässern ist zusätzlich die Renaturierung von Bächen, die Herstellung von Uferrandstreifen ebenso wie die Sanierung von Weihern und Tümpeln möglich.
Auf Wiesen können bei entsprechender Flächeneignung (vor allem in Feucht- und Magerwiesen) spezielle Mäh- oder Beweidungsmaßnahmen sowie die Entbuschung Projekte sein.
Neue Projektideen und –Vorschläge werden von der Kreisverwaltung gerne aufgegriffen. Insbesondere dann, wenn die Idee konkret ist und die entsprechende Fläche zur Verfügung steht. Ansprechpartner ist Herr Uwe Heimfarth.
Maßnahmenbeispiele:
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